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Neues Gesetz für Internetkäufe Sicherheit im Netz: Gesetz soll Internterkäufer besser absichern - Was ändert sich für Verbraucher?

Von Melanie Reinsch 08.02.2017, 11:17
Eine Frau zeigt auf modische Schuhe, die online angeboten werden.
Eine Frau zeigt auf modische Schuhe, die online angeboten werden. dpa-Zentralbild

Berlin - Mit einem neuen Gesetz sollen Verbraucher bei Internetkäufen mit der Kreditkarte und beim Onlinebanking besser geschützt werden. Außerdem wird es künftig in vielen Fällen verboten sein, Gebühren für Kartenzahlungen zu erheben. Am Mittwoch wurde ein entsprechender Entwurf im Kabinett aus dem Haus von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) verabschiedet werden.

Was ändert sich?

Ab 2018 müssen sich Kunden bei Bankgeschäften im Internet mit  mindestens zwei Authentifizierungs-Merkmalen ausweisen –  zum Beispiel mit einem Passwort, einer Karte oder einem Fingerabdruck. Außerdem dürfen Händler bei Zahlungen mit Kreditkarten, SEPA-Überweisungen und Lastschriften künftig in vielen Fällen keine Sondergebühren mehr verlangen.

Nach dem Gesetzesentwurf wird auch das bisher vertraglich zwischen Bank und Kunde vereinbarte achtwöchige Erstattungsrecht gesetzlich verankert. Verbraucher könnten sich Lastschriften ohne Angabe von Gründen erstatten lassen.

Wann muss man sich authentifizieren?

Immer dann, wenn ein Zahler online auf sein Zahlungskonto zugreift, einen elektronischen  Zahlungsvorgang auslöst oder über einen Fernzugang eine Handlung  vornimmt, die ein Betrugs- oder Missbrauchsrisiko birgt. Außerdem soll es möglich sein, eine Zahlung über einen Drittdienst zu tätigen – zum Beispiel, wenn man in einem Online-Shop eines Händlers etwas gekauft hat.

Dieser Anbieter ist quasi zwischen Kunde und Bank geschaltet und übermittelt Daten meist über das Internet  - ohne dass dieser Anbieter Kundengelder besitzt.  Die Einbeziehung von Drittanbietern soll nach Einschätzung der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) Innovation und Wettbewerb  fördern.  Das sei bisher nicht fair geregelt, erklärt die  Interessensvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände.

So etwas gibt es auch schon: Der Anbieter Sofortüberweisungen.de bietet diesen Dienst schon länger an. „Dadurch wird dem Händler sehr schnell übermittelt, dass er die Ware herausschicken kann“, erklärt Christian Urban, Jurist  der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen.  Auch Urban sieht das positiv: „Konkurrenz ist für den Verbraucher immer gut.“

Wie funktioniert das?

Banken und Sparkassen werden verpflichtet, Bankschnittstellen dritten Zahlungsdienstleistern anzubieten. Dafür müssen die Dienstleister eine Berufshaftpflichtversicherung oder andere Garantien vorweisen und dafür sorgen, dass Sicherheitsmerkmale des Nutzers sicher sind.

Was sind die Vor- und Nachteile?

Der Zahlungsverkehr wird aufwendiger. Dies erhöhe die Sicherheit, schmälere aber  die Bequemlichkeit in den digitalen Anwendungen, erklärt ein Sprecher der Deutschen Kreditwirtschaft. 

Verbraucherschützer Christian Urban sagt aber auch, dass Nutzer trotzdem weiter kritisch und aufmerksam sein sollten. „Absolute Sicherheit gibt es nicht“, sagte er. Drittanbieter sollten weder einsehen dürfen, wie hoch das Guthaben des Nutzers sei,  noch welche Überweisungen dieser bisher  getätigt habe. „Es müsse klar geregelt sein, wo die Grenzen liegen“, sagt der Jurist.

Aus Sicht der Kreditwirtschaft bedeutet die Umsetzung der Regeln zur PSD II einen enormen technischen und bürokratischen Aufwand -  beispielsweise durch die für Drittanbieter kostenlos einzurichtenden  Bankenschnittstellen oder  die Bearbeitung möglicher Regressansprüche von Kunden gegen Drittdienstleister. Andererseits bieten sich auch für Banken und Sparkassen neue Marktchancen, sich im Markt als Drittanbieter zu positionieren. Das Gesetz soll außerdem die Verbraucherrechte bei nicht-autorisierten Zahlungsvorgängen im Internet stärken. So haften Verbraucher grundsätzlich nur noch bis zu einem Betrag von 50 Euro, bisher waren es 150 Euro.

Warum gibt es diese Änderung?

Die  EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) sieht vor, dass europaweit einheitliche Regelungen geschaffen werden sollen, um Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Die Richtlinie ist 2015 vom Europäischen Parlament verabschiedet worden und muss bis zum 18. Januar 2018 in deutsches Recht  umgesetzt werden.  Denn Zahlungsdienste gehören zu den wichtigsten Finanzdienstleistungen für Verbraucher, auch wenn sie im Alltag häufig nur als Nebensache erscheinen.

Marktdaten zufolge geht es dabei um einen Rechtsbereich, in dem es nur alleine bezogen auf das Zahlen im Einzelhandel jährlich bereits um bis zu 9,5 Milliarden unbare Transaktionen geht. (mit dpa)