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Brandschutz im Salzlandkreis Brandschutz im Salzlandkreis: Werden weitere Wehren zusammengelegt?

Von Jan Möbius 30.01.2017, 10:43
Seit 70 Jahren dabei: Gerd Bartholomäus von der Feuerwehr Bernburg.
Seit 70 Jahren dabei: Gerd Bartholomäus von der Feuerwehr Bernburg. Pülicher

Bernburg - Die freiwilligen Feuerwehren im Salzlandkreis haben ein ernstzunehmendes Personalproblem. Das musste Kreisbrandmeister Hans-Ulrich Robitzsch am Freitagabend zur Jahresdienstberatung des Brand- und Katastrophenschutzes in der Mensa der Hochschule Anhalt vor rund 300 geladenen Gästen einräumen. Allein im vergangenen Jahr habe der Salzlandkreis 217 Brandschützer verloren. Zum Vergleich: Ende 2015 waren für Einsätze insgesamt 2.495 Frauen und Männer in Alarmbereitschaft. Am 31. Dezember 2016 waren es noch 2.278.

Zwei Werkfeuerwehren schließen

Der hohe Personalverlust kommt nicht zuletzt auch durch die Auflösung der Werkfeuerwehren im Flanschenwerk Bebitz und des Airports Magdeburg/Cochstedt zustande. Diese Einheiten wurden 2016 geschlossen. Eine Werkfeuerwehr gibt es im Salzlandkreis nun nur noch bei Novelis Nachterstedt. Werkfeuerwehren gehören zwar zur Brandschutzstruktur eines Kreises, sind aber primär für ihre Firmen zuständig. Sie werden von den jeweiligen Unternehmen und nicht von der öffentlichen Hand betrieben.

Doch auch im kommunalen Bereich steuert der Salzlandkreis in schwerem Fahrwasser. Die Personalnot hat auf die Feuerwehrlandschaft sicht- und spürbare Auswirkungen. Die Zahl der Wehren sank von 109 im Jahr 2007 auf jetzt noch 99. Wegen fehlender Mitglieder mussten im vergangenen Jahr in der Stadt Könnern die Ortsfeuerwehren Cörmigk und Gerlebock zusammengelegt werden.

Klein und Groß Schierstedt bald eine Wehr?

Dieser Trend wird sich nach den Worten von Kreisbrandmeister Robitzsch auch in diesem Jahr fortsetzen: „Die Stadt Aschersleben hat den Antrag gestellt, die Ortsfeuerwehren Klein und Groß Schierstedt zusammenzulegen.“ Die Verwaltung des Salzlandkreises und Feuerwehrchef Robitzsch haben die Voraussetzungen für diesen Schritt inzwischen geprüft. „Der Antrag wird in den kommenden Tagen an das Landesverwaltungsamt weitergeleitet“, so Robitzsch. Dort falle die endgültige Entscheidung.

Der Kreisbrandmeister weiß zu gut, dass Zusammenlegungen freiwilliger Feuerwehren immer auch ein heißes Eisen sind. Oft wollen die ehrenamtlichen Brandschützer ihren gewohnten Standort nicht aufgeben, drohen im Fall von Zusammenlegungen sogar mit Austritten.

Das bei derlei emotionalen Diskussionen häufig ins Feld geführte Argument, dass die Feuerwehr doch das einzige sei, was so manchem Ort noch bleibe, ist dann zwar aus Sicht des gesellschaftlichen Lebens nur schwer von der Hand zu weisen. Doch die Kommunen müssen sich in erster Linie an die Vorgaben des Gesetzgebers halten. Und der sagt, dass Städte und Gemeinden eine funktionierende Feuerwehr vorzuhalten haben, die innerhalb von maximal zwölf Minuten nach einem Alarm am Einsatzort ist.

„Ich bin gespannt, ob wir es schaffen, den Personalverlust nach der Verabschiedung des neuen Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes zu verlangsamen oder sogar zu stoppen“, sagte Kreisbrandmeister Robitzsch. Freiwillige Feuerwehrleute in Sachsen-Anhalt sollen dann bis zum 67. Lebensjahr zu Einsätzen ausrücken können. Bisher liegt die Grenze für die Feuerwehrrente bei 65 Jahren, in einigen Städten wie Halle sogar bei 60. Vor den 46 Mädchen und Jungen, die im vergangenen Jahr laut Kreisjugendfeuerwehrwartin Roswitha Salm aus den 74 Jugendfeuerwehren in den aktiven Dienst gewechselt sind, würden dann immerhin 49 Einsatzjahre liegen.

Minister: Gesetz löst Problem nicht

Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) räumte in Strenzfeld ein, dass das neue Brandschutzgesetz die Personalprobleme bei den Feuerwehren freilich nicht lösen wird. „Wir haben es in erster Linie auf den Weg gebracht, um jenen Kameraden entgegen zu kommen, die sich mit 65 noch fit für Einsätze fühlen.“ Der Gesetzesentwurf, dessen erste Lesung der Landtag am 2. Februar auf der Tagesordnung hat, sehe zudem vor, dass Feuerwehrleute ihre Dienstzeit im Einzelfall auch mit 67 noch einmal verlängern können. „Dann aber mit Tauglichkeitsuntersuchung“, wie Stahlknecht sagte.

Der Ressortchef kündigte zudem an, 2019 ein 100-Millionen-Euro-Förderprogramm auflegen zu wollen. „Das soll den Kommunen Investitionen in Fahrzeuge und Gerätehäuser ermöglichen.“ Städte und Gemeinden könnten mit einer 50-prozentigen Förderung ihrer Projekte durch das Land rechnen.

Eine Nachricht, die auch Landrat Markus Bauer (CDU) gern hörte. Er sagte, dass das eine Möglichkeit sei, die Mitarbeit bei der Feuerwehr wieder attraktiver zu machen. „Wir müssen das aber auch über Standortfaktoren schaffen.“ Neben Wirtschaft und Wissenschaft nannte er attraktiven Wohnraum. „Nur so schaffen wir es, die für die Feuerwehr wichtigen jungen Menschen in der Region zu halten.“ (mz)

Landrat Markus Bauer (l.) und Innenminister Holger Stahlknecht (r.) haben Kreisbrandmeister Hans-Ulrich Robitzsch befördert.
Landrat Markus Bauer (l.) und Innenminister Holger Stahlknecht (r.) haben Kreisbrandmeister Hans-Ulrich Robitzsch befördert.
Engelbert Pülicher