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Kreis Wittenberg Hochwasserschutz im Kreis Wittenberg: Karten zur Jahrhundertflut

Von Ute Otto 04.01.2017, 05:00
Der 2500-Einwohner-Ort Elster, ein Ortsteil der Stadt Zahna-Elster im Kreis Wittenberg, ist im Juni 2013 vom Hochwasser eingeschlossen.
Der 2500-Einwohner-Ort Elster, ein Ortsteil der Stadt Zahna-Elster im Kreis Wittenberg, ist im Juni 2013 vom Hochwasser eingeschlossen. dpa Lizenz

Jessen - Auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes Halle ist die detaillierte Karte der festgesetzten Überschwemmungsgebiete Schwarze Elster, Schweinitzer Fließ sowie Neugraben für jedermann einsehbar.

Markiert sind die Bereiche entlang der genannten Gewässer, die statistisch einmal in 100 Jahren bei einem Hochwasser überflutet werden beziehungsweise die als Rückhaltegebiete zur Hochwasserentlastung fungieren. Allerdings ist die Statistik in dieser Region mit den Elster-Hochwassern 2011 und 2013 schon zweimal von der Realität überholt worden.

Kartierung bis in jedes Flurstück im Kreis Wittenberg

„Die Karten dienen auch der Information der Bürger“, sagt Michael Reichmann, Sachbearbeiter im Referat Wasser des Landesverwaltungsamtes. Über den Tool am rechten Rand des Bildschirms können Ausschnitte bis auf einzelne Flurstücke herangezoomt werden. Die Kataster-Nummerierung ist aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht übernommen. Orientierung gibt die Markierung der einzelnen Flusskilometer, wen die Darstellung irritiert, der kann diese auch ausblenden.

„Wenn ein Bürger im Überschwemmungsgebiet bauliche Veränderungen auf seinem Grundstück plant, muss er sich die wasserrechtliche Genehmigung einholen“, führt Reichmann als Beispiel an. Die zuständige Behörde - das ist die Untere Wasserbehörde beim Landkreis - prüfe, ob das Vorhaben verträglich mit dem Hochwasserschutz ist. „Man muss bedenken - jeder Kubikmeter, der in diesem Gebiet eingebaut wird, verdrängt ebenso viel Wasser. Das führt zu Veränderungen des Wasserspiegels an einer anderen Stelle“, so der Fachmann. Auch für die Bauleitplanung der Kommunen sind die Karten hilfreich.

Mit der Veröffentlichung der Verordnung über die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete samt Karten Mitte Dezember ist ein fast sieben Monate währendes Verfahren abgeschlossen. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft hat die Berechnungen für den „HQ 100“ - also das statistische Jahrhunderthochwasser - durchgeführt. Aus den Datensätzen mit den Umrissen der Überschwemmungsgebiete wurden im Landesverwaltungsamt die Karten erstellt und die Verordnung dazu erarbeitet. Dazu sei auch die Untere Wasserbehörde angehört worden, um abzugleichen, ob das alles plausibel ist.

Keine Hinweise im Verfahren

Anschließend erfolgte die Öffentlichkeitsbeteiligung - vier Wochen lang bestand im Sommer die Möglichkeit, die Karten einzusehen. Betroffene konnten in weiteren zwei Wochen Hinweise geben. Für das hier genannte Gebiet seien keine Hinweise eingegangen, so Reichmann auf Nachfrage.

„Es sind mit der Festsetzung auch keine Verschärfungen bezüglich der landwirtschaftlichen Nutzung einher gegangen“, so der Mann vom Landesverwaltungsamt. Per Verordnung werde immer nur geregelt, was noch nicht in einem Gesetz stehe, aber nicht umgekehrt.

Das Wasserhaushaltsgesetz des Landes regelt im Paragrafen 76, was in Überschwemmungsgebieten verboten ist, etwa dass Grünland nicht in Ackerland umgewandelt werden darf. Umgekehrt besteht aber kein Verbot, Ackerland in Grünland umzuwandeln. (mz)

Ausschnitt aus der digitalen Karte für das Überschwemmungsgebiet Schwarze Elster
Ausschnitt aus der digitalen Karte für das Überschwemmungsgebiet Schwarze Elster
Screenshot/Quelle LVWA