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Mord-Prozess Yangjie Li Chinesische Studentin Yangjie Li ermordet: Dürfen Überwachungsvideos nicht verwendet werden?

14.12.2016, 10:55
Der Laden in der Johannisstraße, direkt unter der Wohnung des verdächtigen Pärchens.
Der Laden in der Johannisstraße, direkt unter der Wohnung des verdächtigen Pärchens. Lutz Sebastian

Dessau-Roßlau - Im Dessauer Mordprozess Yangjie Li gibt es Streit um die Videoaufnahmen aus einem Antiquitätengeschäft im Erdgeschoss des mutmaßlichen Tathauses: Die Verteidigung der Angeklagten hat am Mittwoch beantragt, die Aufnahmen nicht zu verwenden. Es sei rechtswidrig, auch die Gehwege zu filmen. Das sei ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.

Videokameras sollen Begegnung zwischen Yangjie Li und Xenia I. zeigen

Die Videokameras waren zum Schutz vor Einbrechern installiert und unter anderem auf den Ladeneingang gerichtet. Die Aufnahmen sollen aber auch zeigen, wie am Abend des 11. Mai die Angeklagte und Yangjie Li vor dem Haus stehen - und die chinesische Studentin im Hauseingang verschwindet. Der Chef des Antiquitätengeschäfts soll am Mittwoch als zweiter Zeuge aussagen.

Die Staatsanwaltschaft sagte, dass die Aufklärung einer Straftat höher wiegt als Persönlichkeitsrechte. Die Richterin im Prozess entschied, die Beweisaufnahme fortzusetzen.

Im Mordprozess Yangjie Li hatte am Mittwoch der fünfte Prozesstag begonnen. Die erste gehörte Zeuging gab an, am 11. Mai, als Yangjie Li verschwand, gegen 21.30 Uhr vor der Johannisstraße zwei Frauen gesehen zu haben. Ihre Beschreibungen deuten auf Yangjie Li und die Angeklagte hin. (mz/lg/sb)