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Geleakter Hartz-IV-Bescheid Geleakter Hartz-IV-Bescheid: Darum ist afghanische Familie jetzt erneut auf der Flucht

Von Undine Freyberg 22.11.2016, 08:30
Der 35-jährige Familienvater war fassungslos, dass der Bescheid für seine Familie für jeden lesbar im Internet zu finden ist.
Der 35-jährige Familienvater war fassungslos, dass der Bescheid für seine Familie für jeden lesbar im Internet zu finden ist. Peter Wölk

Merseburg - Die afghanische Flüchtlingsfamilie hat Merseburg verlassen, musste praktisch erneut flüchten. Landkreis und Jobcenter haben für eine Unterbringung in einer anderen Kommune gesorgt, denn zu groß wäre die Gefahr gewesen, dass die beiden Erwachsenen und ihre fünf Kinder Opfer verbaler oder körperlicher Attacken werden. Eltern und Kinder hatten Angst, wie sie der MZ erzählten. Grund: Ein Leistungsbescheid des Jobcenters Merseburg war von einem oder einer Unbekannten im Internet veröffentlicht worden. Darauf war die vollständige Adresse zu lesen und auch die Summe von 4.285 Euro, die die Familie angeblich monatlich erhält, was zu vielen hasserfüllten Kommentaren geführt hat.

Da in dieser Summe nicht nur rund 1.700 Euro für den Lebensunterhalt der siebenköpfigen Familie stecken, sondern auch 2.240 Euro für Unterbringung und Betreuung (die die Familie nicht bekommt) sowie unter anderem eine Strompauschale von 150 Euro, fragten einige MZ-Leser zurecht, ob das wirklich so teuer sein muss und ob der Landkreis für diese Leistung richtig verhandelt hat.

Stellvertretender Landrat: Verträge mit der BIH GmbH haben Probleme gelöst

„Ende 2015/Anfang 2016, als hier im Kreis in Sachen Flüchtlingen Notstand war, hatten wir in der Kreisverwaltung Anbieter zu Gast, die uns dieselben Leistung tatsächlich für ein Vielfaches dessen anbieten wollten, was wir jetzt zahlen“, sagte Hartmut Handschak, stellvertretender Landrat des Saalekreises, der MZ. Die Verträge mit der BIH GmbH, die im Auftrag des Kreises Asylbewerber und noch nicht anerkannte Flüchtlinge unterbringt, hätten diese Probleme gelöst.

„Und wir mussten keine Turnhallen von Schulen nutzen“, so Handschak. Das Ende der Verträge mit der BIH sei im Übrigen in Sicht. „Wir haben keine Verträge abgeschlossen, deren Laufzeit länger als zwei Jahre ist.“ Das sei kein Vergleich zu den Zuständen in Halle. Das Land zahlt für das Maritim-Hotel eine Monatsmiete von 335.000 Euro. Dort sind aber nur noch rund 100 Flüchtlinge untergebracht.

Hartmut Handschak: Kopfpauschale von 320 Euro für Flüchtlinge

Handschak erklärt am Beispiel der afghanischen Familie, warum der Kreis eine Kopfpauschale von 320 Euro für Flüchtlinge und zum Teil auch für anerkannte Asylbewerber bezahlt. „Mit dem im Internet veröffentlichten Bescheid wurde der Familie am 28. September mitgeteilt, dass sie ihre Anerkennung erhalten. Das hätte aber auch bedeutet, dass sie innerhalb von zwei Tagen aus der Wohnung, die von der BIH zur Verfügung gestellt wurde, ausziehen müssten.“

Selbst jeder Deutsche weiß, dass es ziemlich unmöglich ist, binnen zwei Tagen eine neue Wohnung zu bekommen, die auch noch den nötigen Anforderungen entspricht, damit sie das Amt auch bezahlt. Handschak: „Die Familie hätte also zur Stadt Merseburg gehen und sich obdachlos melden müssen. Aber wir können diese Menschen doch nicht auf die Straße setzen. Wir wollen ihnen helfen, sich zu integrieren. Und deshalb zahlt der Kreis vorerst weiter für die Unterbringung inklusive sozialer Betreuung - allerdings nur für maximal sechs Monate.“ Nach dem Umzug habe die Familie nun allerdings das Problem, dass die Kinder die Schule wechseln müssten und vieles neue angemeldet werden müsse.

Mit Marcus Skowronek, dem Geschäftsführer der BIH sei übrigens besprochen worden, dass die BIH keine weiteren Wohnungsnutzungsverträge für Familien oder Personen abschließen wird, sagte Sozialdezernent André Wähnelt. „Die Zahlen der Flüchtlinge sind drastisch zurückgegangen, wir bauen Plätze ab.“

Wer hat den Leistungsbescheid ins Internet gestellt

Alles was der Landkreis 2015 für Leistungen sowie Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen ausgegeben hatte - insgesamt 15,1 Millionen Euro, hat das Land Sachsen-Anhalt übrigens mittlerweile erstattet.

Was die Ermittlungen dazu angeht, wer den Leistungsbescheid ins Netz gestellt hat, wird vermutet, dass es kein Jobcenter-Mitarbeiter war. Nach MZ-Informationen kann man in der Behörde zum Beispiel nachvollziehen, wie oft ein Bescheid gedruckt wurde. Hier gab es keine Auffälligkeiten. Der abfotografierte Bescheid war in der Mitte auffällig geknickt. So war er auch bei der Familie angekommen. Eine Kopie eines Bescheides verbleibt immer im Jobcenter. Diese wird niemals geknickt. (mz)