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"Eine tickende Zeitbombe" Gemeinschaftsunterkunft in Krumpa: Asylsuchender muss nach Gewaltausbrüchen in die Psychiatrie

Von Diana Dünschel 18.11.2016, 14:30
So sah es vor der Gemeinschaftsunterkunft Krumpa aus, nachdem ein Bewohner randalierte und seine Einrichtung aus dem Fenster warf.
So sah es vor der Gemeinschaftsunterkunft Krumpa aus, nachdem ein Bewohner randalierte und seine Einrichtung aus dem Fenster warf. Skowronek

Krumpa - Nachdem er mehrfach durch Gewaltausbrüche auffällig wurde, ist ein Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft in Krumpa jetzt in die Psychiatrie eingewiesen worden. Laut Marcus Skowronek, dem Geschäftsführer der Betreuungs- und Integrationshilfe GmbH (BIH), die im Saalekreis für die Unterbringung von Flüchtlingen zuständig ist und auch die Gemeinschaftsunterkunft Krumpa betreibt, hätten die Behörden schon viel eher reagieren müssen.

Der Mann aus Guinea hatte diese Woche laut Auskunft von Marcus Skowronek zunächst die gesamte Wohnungseinrichtung aus dem Zimmerfenster geworfen. Anschließend beschädigte er weitere Einrichtungsgegenstände in den Bädern, im Gebetsraum und im Flur. Dabei verletzte er sich. Einen Tag später randalierte er erneut. Dabei ist laut dem BIH-Geschäftsführer ein geschätzter Sachschaden von 3.500 Euro entstanden. Geld, das der BIH von niemandem erstattet bekomme. Viel wichtiger war ihm jedoch die offensichtliche psychische Erkrankung des Afrikaners, der bereits im Oktober auffällig geworden sei, als sich Mitarbeiter bei der Agentur für Arbeit durch ihn bedroht fühlten und Anzeige bei der Polizei erstatteten.

Integrationshilfe: „Der Mann ist eine tickende Zeitbombe“

„Der Mann ist eine tickende Zeitbombe“, so Marcus Skowronek gegenüber der MZ. Er sehe für die Zukunft eine Gefahr für den Mann selbst wie für andere. Deshalb sei er für diese Unterkunft nicht geeignet. Und er sei kein Einzelfall. Die vom BIH verständigten Behörden, Polizei und Ärzte müssten seiner Meinung nach schneller reagieren, würden die Lage aber oft anders einschätzen als das BIH-Team, das doch ständig mit den Flüchtlingen und Asylsuchenden zu tun hätte.

Doch nach welchen Kriterien reagieren die Behörden? Die MZ fragte in der Kreisverwaltung nach. „Bedauerlicherweise kommt es hin und wieder zu den beschriebenen Vorfällen. Es werden in jedem Fall die Polizei und gegebenenfalls ein Notarzt hinzugezogen, die dann einschätzen, ob ein akuter Behandlungsbedarf besteht und eine Unterbringung notwendig und gerechtfertigt ist“, so Kreissprecherin Kerstin Küpperbusch.

Antrag der Ordnungsbehörde: Einweisung in die Psychiatrie

Eine Unterbringung werde auf Antrag der Ordnungsbehörde in Absprache mit dem sozialpsychiatrischen Dienst vom Amtsgericht angeordnet. Beim Betroffenen müsse eine psychiatrische Erkrankung vorliegen, von der eine akute Eigengefährdung und/oder Fremdgefährdung ausgehe. Alternativ könne ein rechtlicher Betreuer bei Eigengefährdung eine Unterbringung veranlassen.

Im konkreten Fall erfolgte durch die Ordnungsbehörde eine vorläufige Einweisung in die Psychiatrie. Der Afrikaner erklärte sich inzwischen bereit, die Behandlung freiwillig fortzusetzen. Jetzt wird geklärt, ob bei ihm die Voraussetzungen für die Bestellung eines rechtlichen Betreuers vorliegen. (mz)