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Angeblich 4.300 Euro Flüchtlinge: Hartz-IV-Bescheid des Jobcenters Saalekreis landet im Internet

Von Undine Freyberg 17.11.2016, 07:33

Merseburg - „Ich habe seit Tagen nicht geschlafen. Wir haben Angst“, sagt der 35-jährige Familienvater der MZ. Der Grund: Seit einigen Tagen kursiert im Internet die Kopie eines Leistungsbescheids vom Jobcenter Saalekreis an die Familie aus Afghanistan, wonach die siebenköpfige Familie pro Monat angeblich knapp 4.300 Euro an Unterstützung bekommt.

Der Mann, der in Afghanistan als Polizist gearbeitet hat und nach eigener Aussage von den Taliban angegriffen worden war, widerspricht dem vehement. „Das ist so viel Geld, aber so viel bekommen wir gar nicht“, sagt er. Er schreibt die Zahl auf. „Wir bekommen 1.700 Euro für uns alle zusammen, für sieben Personen.“

Verstoß gegen den Sozialdatenschutz

Zu seiner Familie gehören seine 36-jährige Ehefrau, drei Söhne (13, 10 und 8) sowie eine sechsjährige Tochter und ein sechs Monate altes Mädchen, das fröhlich lächelnd auf dem Teppich im Wohnzimmer liegt. Die Familie hatte ihre Heimat vor zehn Monaten verlassen, lebte für sechs Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung in Halberstadt und ist seit vier Monaten in Merseburg. Die vier größeren Kinder gehen alle mit Begeisterung zur Schule.

Wie das Schreiben mit der kompletten Adresse, allen Namen und Geburtsdaten ins Internet kommt, weiß der 35-Jährige nicht, aber er hat eine Vermutung: „Das war das Jobcenter“, sagt er. Hat hier tatsächlich ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Behörde ein vertrauliches Dokument kopiert oder abfotografiert und öffentlich gemacht?

Bewusste Täuschung der Öffentlichkeit

Das Jobcenter reagiert. „Wir distanzieren uns entschieden von dem Verstoß gegen den Sozialdatenschutz durch Veröffentlichung und Verbreitung eines Leistungsbescheides, der in unserem Jobcenter ausgestellt wurde. Die bewusste unvollständige Veröffentlichung des Bescheides dient der Täuschung der Öffentlichkeit.

Damit wird die tatsächlich der Familie zur Verfügung stehende Leistung für den Lebensunterhalt, die dem gesetzlichen Rahmen entspricht und deutlich unter der veröffentlichten Summe liegt, bewusst verschleiert.

Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet

Dieser Bescheid ist in Papierform versendet worden und hat, nach unserem Wissen, den Empfänger auch erreicht“, heißt es in einer Erklärung, die das Jobcenter Saalekreis am Mittwoch verbreitete. Weiter heißt es: „Wir besitzen keine Kenntnis darüber, wer diesen Bescheid abfotografiert und ins Netz gestellt hat. Wir haben wegen der Veröffentlichung Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet und den Landesdatenschutzbeauftragten informiert.“

Im Netz kursieren zwei Seiten des Bescheides, der laut Eigenbetrieb länger ist. Es fehle die Seite, auf der erklärt wird, wie sich die Zahlen zusammensetzen und was die Familie tatsächlich bekommt, so Jobcenter-Sprecherin Ines Stöbe.  (mz)