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Reaktion auf Vogelgrippe Vogelgrippe am Cospudener See Leipzig: Leinenpflicht für Katzen und Hunde

15.11.2016, 10:58

Leipzig - Um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern, hat die Stadt Leipzig an Haustierbesitzer appelliert gewisse Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. So herrscht in den betroffenen Sperrbezirken sowie im weitergefassten Beobachtungsgebiet Leinenpflicht für Hunde und Katzen.

Wie die „Leipziger Volkszeitung“ berichtet, erteilte das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt in einer Mitteilung folgende Handlungsempfehlungen:

Vogelgrippe in Sachsen - Das müssen Haustierhalter beachten

 Wer verendte Tiere auffinde, verständige am besten direkt das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt. Die Stadt Leipzig informierte nochmals darüber, dass vom Virus der Vogelgrippe keine Ansteckungsgefahr für den Menschen ausgeht.

Vogelgrippe, Geflügelpest, Hühnerinfluenza - die Tierseuche hat viele Namen. Der historisch entstandene Begriff Geflügelpest unterstreicht die Schwere der Krankheit - „Pest“ steht umgangssprachlich für einen Seuchenzug mit zahlreichen Todesfällen, unabhängig vom Erreger. Da die Erreger der klassischen Geflügelpest Grippeviren sind, haben sich die Tiermediziner international auf die Bezeichnung Aviäre Influenza geeinigt, übersetzt „Vogelgrippe“.

Je nach betroffener Geflügelart wird auch von Hühner-, Gänse- oder Enteninfluenza gesprochen. Bei der Aviären Influenza unterscheiden Fachleute schwach-, mittel- und hochpathogene (krank machende) Erreger. Seuchenzüge hochpathogener Erreger wie des Vogelgrippevirus H5N8 werden im deutschen Sprachraum weiter als Geflügelpest bezeichnet. Die Ansteckungsgefahr für Menschen wurde bislang allerdings nicht nachgewiesen.  

Vogelgrippe am Cospudener See in Leipzig: Das sind die Sperrbezirke

Am Freitag war am Cospudener See in Leipzig einer tot aufgefunden Wildente mit dem H5-Virus entdeckt worden. Die aktuellen Einschränkungen für Haustierhalten gelten in den Sperrbezirken Knautkleeberg, Kanuthain und Hartmannsdorf-Knautnaundorf. 

Zudem ist das folgende Beobachtungsgebiet betroffen: Das Stadtgebiet südlich von und einschließlich der Ortsteile Böhlitz-Ehrenberg, Leutzsch, Zentrum-Nordwest, Zentrum-Nord, Zentrum-Ost, Volkmarsdorf, Sellerhausen-Stünz, Mölkau, Engelsdorf und Althen-Kleinpösna. (MZ/ibo)