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Amtsgericht Köthen Missbrauch in Köthen: 27-Jähriger gesteht Missbrauch von geistig behindertem Mädchen

Von Doreen Hoyer 09.11.2016, 08:50

Köthen - Der Angeklagte widerspricht nur in einem Detail. Er habe seine Hose nicht heruntergezogen. Ansonsten seien die Vorwürfe gegen ihn zutreffend, lässt der 27-Jährige seinen Verteidiger berichten.

Dem jungen Mann, gebürtig aus dem Jemen, wird vorgeworfen, im April 2014 ein damals 13-jähriges, geistig behindertes Mädchen in Köthen sexuell missbraucht zu haben. Am Dienstag fand die Hauptverhandlung am Amtsgericht Köthen statt.

Täter lockte Mädchen mit Eis

Wie der Anklage zu entnehmen ist, begegneten sich Täter und Opfer an einem Nachmittag vor dem Köthener Bahnhof. Das Mädchen klagte über Durst, weshalb der junge Mann ihm ein Getränk und ein Eis kaufte. Danach gingen die beiden gemeinsam in die Nähe des Holländer Wegs. Der Mann, ist der Anklage weiter zu entnehmen, verlangte Sex von der 13-Jährigen. Danach berührte er das Mädchen unsittlich und rieb sich an der Minderjährigen. Auch von Zungenküssen und einem Biss ist die Rede. Das Mädchen lief schließlich weg.

Dem Mädchen bleibt die Aussage vor Gericht erspart

Der Angeklagte hätte erkennen müssen, dass es sich bei dem Mädchen um eine geistig beeinträchtigte Minderjährige handelte, so die Vertreterin der Anklage. Für die Bewertung der Tat spiele es im Übrigen keine Rolle, ob der Mann eine Hose anhatte oder nicht, als er sich an dem Mädchen rieb. Da das Opfer zum Tatzeitpunkt jünger als 14 Jahre war, lautet der Tatvorwurf sexueller Missbrauch eines Kindes. Das Strafgesetzbuch sieht dafür Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor.

Da der Angeklagte die Tat gesteht, muss das Mädchen nicht in der Verhandlung aussagen. Ein Umstand, der zu Gunsten des Beschuldigten gewertet wird.

Die Jugendliche habe die Tat bereits bei der Polizei und außerdem einem Gutachter und bei einem anderen Verhandlungstermin schildern müssen. Damals sei der Angeklagte noch nicht geständig gewesen. Dass dem Mädchen nun wenigstens diese Aussage erspart bleibt, sei sicher eine Erleichterung, so die Vertreterin der Nebenklage.

Sexualstraftäter ist verheiratet und junger Vater

Der Angeklagte gab an, ab 2012 sechs Semester in Köthen studiert zu haben. In dieser Zeit ereignete sich der Übergriff. Einige Monate später heiratete er. Er hat mit seiner Ehefrau mittlerweile ein Kind. Der Mann war zwischenzeitlich in Berlin gemeldet, will aber seinen Wohnsitz bald ins südliche Brandenburg verlegen, wo seine Frau wohnt. Er ist nicht vorbestraft.

Anklage und Verteidigung bewerten den Fall in ihren Plädoyers im Wesentlichen gleich: Zu berücksichtigen sei das Geständnis des Angeklagten, dass er nicht vorbestraft ist und durch seine junge Familie eine günstige Sozialprognose habe.

Die Richterin verurteilt den jungen Mann schließlich zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Täter muss die Verfahrenskosten tragen und dem Opfer zusätzlich 500 Euro überweisen, zahlbar in Monatsraten à 25 Euro. Zudem ist er verpflichtet, dem Gericht in den zwei Jahren Bewährungszeitraum unaufgefordert mitzuteilen, wenn er seinen Wohnort ändert. Das Urteil ist rechtskräftig. (mz)