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Wichtige Zeugin im Prozess Prozess um "Höxter-Haus": Frau aus Dessau ist Opfer und wichtige Zeugin

27.10.2016, 06:00
Das Höxter-Haus.
Das Höxter-Haus. DPA

Dessau/Paderborn - Im Prozess um das „Folterpaar von Höxter“, der seit Mittwoch vor dem Landgericht Paderborn verhandelt wird, geht es auch um ein Opfer aus Dessau. Die 51-Jährige hatte mehrere Wochen der Misshandlung überlebt und ist deshalb eine wichtige Zeugin im Prozess.

Mittels einer Kontaktanzeige kennengelernt

Zwei der Opfer des Folterpaares überlebten die Monate langen Torturen in dem alten Bauernhaus im ostwestfälischen Höxter nicht. Das Martyrium der Frau aus Dessau schilderte Oberstaatsanwalt Ralf Meyer am Mittwoch beim Verlesen der Anklage.

Mittels einer Kontaktanzeige lernte die Dessauerin den Angeklagten Wilfried W. (46) kennen und zog Ende November 2011 zu ihm in das Haus im kleinen Örtchen Bosseborn, einem Ortsteil von Höxter.

Zunächst sei es nicht zu Gewalttätigkeiten gekommen, die 51-Jährige sei sogar über Weihnachten „nach Hause geschickt“ worden, damit die Mutter des Angeklagten sie beim Weihnachtsbesuch nicht zu Gesicht bekommt.

Gewürgt und angekettet

Nach ihrer Rückkehr in das alte Bauernhaus, nach dem Jahreswechsel, so schildert es der Ankläger, kam es dann zu Übergriffen in einer Form, wie es sie bei den späteren Todesopfern auch gegeben haben soll.

Wilfried W. habe die 51-Jährige gewürgt, sich mit seinem ganzen Körpergewicht auf sie gesetzt, sie im Stall angekettet, sie mit einer Schaufel geschlagen. Im März soll Angelika W. ihr fünf Mal Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben. Kurz danach habe das „Folterpaar“ die Frau in Braunschweig in den Zug gesetzt und nach Hause fahren lassen.

Dessauerin wichtige Zeugin

Die Dessauerin ist nicht nur eine bedeutende Zeugin für die erste Große Strafkammer, sondern auch Nebenklägerin. Am Prozessauftakt nahm sie nicht teil. Ihr Anwalt Marco Bennewitz sagte am Rande der Verhandlung, seine Mandantin scheue die große Öffentlichkeit.

Wann sie als Zeugin geladen werde, hänge vom Verlauf des Prozesses ab – insbesondere vom Zeitpunkt, zu dem die Angeklagte Angelika W. bereit sei, auszusagen. Erst danach mache eine Vernehmung seiner Mandantin Sinn, so Bennewitz.

Für den Prozess sind Termine bis Ende Januar 2017 vorgesehen. Richter Bernd Emminghaus rechnet allerdings mit einer Verfahrensdauer mindestens bis März. (mz/upf)