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Abgeordnetengehälter Landtag Sachsen-Anhalt: Abgeordneter Robert Farle (AfD) hat höchste Nebeneinkünfte

18.10.2016, 09:56
Robert Farle, Landtagsabgeordneter der AfD und Parlamentsgeschäftsführer
Robert Farle, Landtagsabgeordneter der AfD und Parlamentsgeschäftsführer Privat

Magdeburg - Zwischen 3800 und 8000 Euro verdient Robert Farle (AfD) jeden Monat –  neben seinen Abgeordnetenbezügen. Das hat der Direktkandidat aus dem Wahlkreis Saalkreis gegenüber dem Landtag angegeben.

Wie die Magdeburger Volksstimme berichtet, ist Farle mit seinen Nebeneinkünften Spitzenreiter unter Sachsen-Anhalts Abgeordneten. Die normale, sogenannte Aufwandsentschädigung, für Landtagsabgeordnete liegt in Sachsen-Anhalt derzeit bei 6226,72 Euro.

Der gelernte Rechtsanwalt Farle fungiert als Geschäftsführer zweier Steuerberatungsfirmen in Halle sowie einer weiteren in Lutherstadt Eisleben. Die regelmäßigen Einkünfte aus diesen Tätigkeiten hat er gemäß den Regeln des Landtags zweimal in Stufe 1 (monatlich 400 bis 1000 Euro) sowie einmal in Stufe 3 (3000 bis 6000 Euro) angegeben.

Die Maximalangabe in den Kategorien des Landtags, Stufe 5, entspricht monatlich 10000 Euro oder mehr.

Landtagsabgeordnete in Sachsen-Anhalt: Manche Politiker haben Nebeneinkünfte

Auch andere Politiker verdienen neben ihren monatlichen Bezügen teils kräftig dazu. So etwa Andreas Steppuhn (SPD), der Geschäftsführer eines Magdeburger Callcenters ist, und damit monatlich nach eigenen Angaben zwischen 3000 und 6000 Euro verdient.

Thomas Keindorf (CDU), Guido Heuer (CDU) und Hannes Loth (AfD) haben jeweils Einkünfte im Rahmen der Stufe 2 (monatlich 1000 bis 3000 Euro) angeben. Von einigen Abgeordneten liegen noch keine Angaben zu Nebenverdiensten vor.

Der Bundestag und mehrere Landtage, darunter Sachsen-Anhalt und Brandenburg, verlangen von ihren Abgeordneten die Angaben aller Nebenjobs sowie der damit verbundenen Einkünfte. Ziel ist es, Interessenskonflikte mit der Abgeordnetentätigkeit zu vermeiden. Um die Unabhängigkeit der Parlamentarier zu sichern, erhalten sie eigentlich ihre Aufwandsentschädigung. (mz/thsc)