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Rottleberode Rottleberode: Klage gegen Ausweisung des Biosphärenreservats Karstlandschaft Südharz im Südharz läuft

Von Helga Koch 28.09.2016, 14:00
Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz
Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz Grafik/MZ

Südharz/Halle - Der Rechtsstreit erregt die Gemüter: Als das Land Sachsen-Anhalt 2009 über 30.000 Hektar im Südharz zum Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz erklärt hat, hat die Gemeinde Rottleberode dagegen geklagt.

Müssten Unternehmen strengere Auflagen erfüllen?

Der Grund: Die Rottleberöder befürchten Nachteile für die künftige Entwicklung, weil Unternehmen dann möglicherweise strengere Auflagen erfüllen müssten. Jetzt kommt Bewegung in die Sache. Das Verwaltungsgericht Halle hat am Dienstag über die Klage gegen das Umweltministerium verhandelt, die Entscheidung soll in etwa zwei Wochen vorliegen.

Richterin Gabriele Weber betrachtet den Rechtsstreit als „naturschutzrechtliches Verfahren“. Die Klage betrifft aus ihrer Sicht nur das Gebiet von Rottleberode, auch wenn die Gemeinde Südharz Rechtsnachfolgerin sei. Karten und Pläne zeigten jedoch, stellt Weber fest, dass der gesamte Rottleberöder Innenbereich verplant und eine großer Teil der Baupläne schon umgesetzt sei.

Doch der Südharzer Bürgermeister Ralf Rettig (parteilos) hegt Bedenken durch die Ausweisung des Reservats. Um wie geplant das Industriegebiet zu erweitern, müsse man weitere Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet herauslösen und deswegen Trinkwasserschutzzonen verschieben. „Dazu lassen wir Gutachten machen, beide sind zurzeit in der Prüfung.“

Anwalt Klaus Füßer vertritt die Gemeinde und räumt ein, dass in Rottleberode schon mal Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgelöst wurden, die Gemeinde Fördermittel für die Erschließung von Industrieflächen bekam und die Behörden „ohne viel Federlesen geholfen“ hätten.

Obwohl weiteres „Wohlwollen“ und Unterstützung avisiert worden seien, habe die Fachbehörde beim Landkreis das Herauslösen weiterer Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet als schwierig bezeichnet. Füßer unterstreicht, man habe „verantwortungsbewusst“ Klage eingereicht. Also, folgert die Richterin, habe die Gemeinde eigentlich gar nichts gegen das Biosphärenreservat gehabt?

Rettig erwähnt die hohe Arbeitslosigkeit im Kreis und die „hohen Naturvorkommen an Gips und Holz“. „Wir müssen unsere Gemeinde wirtschaftlich und finanziell nach oben bringen.“

Gemeinde im Bereich Naturschutzrecht zur Klage befugt?

Die Richterin hakt erneut ein. Wenn es um den Bereich Naturschutzrecht und mögliche Auswirkungen auf das betroffenen Gebiet gehe, sei fraglich, ob die Gemeinde zur Klage befugt sei.

Ministerialdirigent Winfried Wendt aus dem Landesumweltministerium erinnert an den Beginn des Streits vor sieben Jahren. Die Gemeinde Südharz erfahre dennoch „vom Land die vielfältigste Unterstützung. Daran hat sich nichts geändert.“ Mitunter werde aber öffentlich der Eindruck erweckt, „wer für das Biosphärenreservat ist, ist gegen die wirtschaftliche Entwicklung der Region“. Doch das Gegenteil sei der Fall.

Kurze Zeit scheint sogar ein Vergleich in Sicht, wie die Richterin anregt. Doch Rettig beharrt auf verbindlichen Sicherheiten für Industrie, Land- und Forstwirtschaft. Im Gegenzug fordert Wendt, Südharz soll die Klage zurücknehmen und den Unesco-Antrag fürs Reservat unterschreiben. Füßer kontert: „Sie wollen den Kotau! Sie wollen Rettig im Staub sehen!“

Womit die zweistündige Verhandlung endet. Die Gemeinde will die Ausweisung des Reservats aufheben lassen. Das Ministerium fordert, die Klage abzuweisen. Die Richterin will es nicht überstürzen: „Da schlaf’ ich noch eine Nacht drüber.“ (mz)