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Sex-Vorwürfe in Thale Sex-Vorwürfe in Thale: Anzeigen nach Hasswelle im Netz

Von Petra Korn 07.09.2016, 20:57
Blick auf die Stadt Thale
Blick auf die Stadt Thale dpa-Zentralbild

Thale - Thales Bürgermeister Thomas Balcerowski (CDU) und die Evangelische Stiftung Neinstedt wollen sich gegen die Welle des Hasses, die nach dem Bekanntwerden von Sex-Vorwürfen in Thale durch die sozialen Medien gerollt ist, juristisch wehren. In Absprache mit der Stiftung würden derzeit das Material gesichtet und dann „eine, möglicherweise mehrere Strafanzeigen“ gestellt, sagte Balcerowski der MZ.

Vergewaltigungsvorwurf in Thale: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen drei jugendliche Flüchtlinge

Die Staatsanwaltschaft Halberstadt ermittelt gegen drei jugendliche Flüchtlinge wegen des Verdachts der Vergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens (die MZ berichtete). Die drei Jugendlichen, die inzwischen in einer anderen Einrichtung untergebracht sind, waren zuvor durch die Evangelische Stiftung Neinstedt betreut worden. Ein User hatte an die Einrichtung adressiert auf Facebook geschrieben: „Jeden einzelnen müsste man von denen dafür aufknüpfen“, und Balcerowski wurde als „scheiß CDU-Scherge“, der sich „für diesen Müll eingesetzt“ habe, beschimpft. „Ich bin nicht willens und bereit, das zu akzeptieren und wehre mich dementsprechend“, sagte der Kommunalpolitiker.

Die Evangelische Stiftung Neinstedt hat unterdessen wegen der Reaktionen in den sozialen Medien ihre Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Einzelheiten wollte die Einrichtung nicht nennen.

Sex-Vorwürfe in Thale: Kein Haftbefehl gegen Beschuldigte

Die Staatsanwaltschaft Halberstadt hat noch keine neuen Erkenntnisse, sagte deren Leiter Hauke Roggenbuck am Mittwoch. „Die Ermittlungen laufen weiter und in alle Richtungen.“ Die drei Beschuldigten befänden sich auf freiem Fuß; ein Haftbefehl sei nicht beantragt worden. Zu den Gründe wollte er keine Angaben machen.

Dass kein Haftbefehl beantragt wurde, sei kein Anhaltspunkt für die Stärke der Beweise, sagte ein Jurist der MZ. Zudem sei es bei Jugendlichen generell so, dass nach Möglichkeit eine Untersuchungshaft vermieden werden solle. Jugendliche seien im Strafrecht Erwachsenen nicht gleichgestellt; vorrangig vor einer Jugendstrafe seien erzieherische Maßnahmen.

Laut Strafprozessordnung kann ein Haftgrund bestehen, wenn der dringende Verdacht vorliegt, dass ein Beschuldigter Beweismittel vernichten, unterdrücken oder fälschen oder auf Mitbeschuldigte sowie Zeugen einwirken könnte. Ein Haftgrund kann auch vorliegen, wenn Fluchtgefahr besteht. (mz)