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Klage gegen "Eventim" Klage gegen "Eventim": Servicegebühren bei Tickets zum Ausdrucken unzulässig

01.09.2016, 13:52
Das Unternehmen darf keine Gebühr für Tickets zum Selbstausdrucken erheben.
Das Unternehmen darf keine Gebühr für Tickets zum Selbstausdrucken erheben. Imago

Bremen - Ticket-Anbieter Eventim darf keine pauschale Gebühr für Tickets zum Selbstausdrucken erheben. Das entschied das Landgericht Bremen nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Denn wer Eintrittskarten über das Internet verkauft, muss diese den Kunden auch übermitteln. Hierfür darf demnach nur ein gesondertes Entgelt verlangt werden, wenn dem Verkäufer Kosten wie etwa das Porto beim postalischen Versand entstehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Eventim hatte von Kunden eine Servicegebühr in Höhe von 2,50 Euro für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbstausdrucken verlangt. Diese Klausel erklärten die Richter aber nun für unzulässig. Ebenso unzulässig war demnach, dass das Unternehmen von Kunden beim Versand von Eintrittskarten mit der Post Kosten in Höhe von 29,90 Euro für eine einfache innerdeutsche Zustellung inklusive Bearbeitungsgebühr verlangte.

Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr dürfe der Anbieter nicht verlangen, da er vertraglich zum Verschicken der Tickets verpflichtet sei. (dpa/red/sul)