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Politische Kriminalität Politische Straftaten: AfD-Anfrage in Sachsen-Anhalt geht nach hinten los

Von Steven Geyer 31.08.2016, 14:55

Berlin - Die Welt ist komplex, auch oder sogar gerade in Sachsen-Anhalt. Zahlen sind dagegen einfach: Man kann sie sammeln, addieren und vergleichen. Das machen sich Abgeordnete in demokratischen Parlamenten - vor allem aus der jeweiligen Opposition – seit langem zunutze, indem sie die Regierung gezielt nach Zahlen fragt, die in ihren Ministerien und deren Behörden gesammelt werden und die den Abgeordneten dann Munition für die politische Attacke liefern.

Manchmal geht der Plan aber auch schief, wie jetzt in Sachsen-Anhalt. Dort hat im Magdeburger Landtag gerade die Alternative für Deutschland (AfD) auf diesen klassischen Kniff der „Altparteien“ zurückgegriffen. Nur fiel das Ergebnis offenbar nicht so aus, wie es die AfD erhofft hatte.

Zumindest rügte der AfD-Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt, 24, in der Einleitung zu seiner Anfrage die schwarz-rot-grüne Landesregierung dafür, zwar „demokratiefeindliche und rechtsextremistische Einstellungen zu bekämpfen“ (was er begrüße), sich jedoch „bei der Bekämpfung des Linksextremismus, der die geistige Grundlage linksmotivierter Straftaten bildet, bewusst bedeckt“ zu halten. Dabei gehe von politisch motivierter Kriminalität „in besonderem Maße“ eine Bedrohung für unsere Gesellschaft aus.

Schmidt warf CDU, SPD und Grünen eine „ideologisch bedingte Auslassung“ bei der Veröffentlichung der Kriminalitätsstatistiken vor. „Faktenlage und konkretes Bedrohungspotenzial“, forderte der AfD-Mann, „müssen Ausgangspunkt polizeilicher Ermittlungen bleiben.“ Er bat um eine Aufschlüsselung und Gegenüberstellung politischer Straftaten im Jahr 2015. Und weil die AfD sich in jedem Wahlkampf erneut sicher ist, einziges Opfer einer medial ignorierten Angriffs- und Plakatzerstörungswelle zu sein, sollten die Taten im Landtagswahlkampf gesondert ausgewiesen werden.

Zahlen verschwanden in der Schublade

Bereits im Juli lieferte die Landesregierung dem AfD-Mann die gewünschten Zahlen. Doch anstatt sie medial und politisch in seinem Sinne zu vermarkten, ließ Schmidt sie in der Schublade verschwinden. Der Landtag stellte sie sang- und klanglos auf seine Website, erst jetzt wurde das ARD-Politmagazin Panorama darauf aufmerksam und machte sie öffentlich.

Die Zahlen sprechen für sich: Von insgesamt 2162 politisch motivierten Straftaten im Jahr 2015 wurden 230 dem linken Spektrum zugeordnet, 15 der Ausländerkriminalität – und 1749 dem rechten Lager. In insgesamt 15 Deliktkategorien, die die Polizei ausweist, liegt Spalte „Rechts“ elf Mal vorn, teilweise überdeutlich: So steht 1311 rechten Propaganda- und Volksverhetzungsdelikten genau ein Fall aus dem links- und ausländerkriminellen Milieu gegenüber.

Viele Delikte gegen die Linkspartei

93 Mal Körperverletzung, 21 Mal Bedrohung, fünf Mal Brandstiftung, drei Mal Erpressung durch Rechte – dagegen 41, 3, 1 und null Fälle durch Linke, in der Spalte „Ausländer“ steht fast überall eine Null. Lediglich bei Sachbeschädigung führen linke Täter: mit 97 Anzeigen gab es zehn mehr als gegen rechte Täter. Das heißt allerdings nicht, dass die AfD im Wahlkampf einziges Opfer von Plakatzerstörern war: Zwar liegen CDU und SPD mit je 66 Vorfällen hinter der AfD, die 88 Taten anzeigte. Gegen die Linkspartei richteten sich derweil jedoch 91 Delikte.

Wenn die Landesregierung nun also aufgrund von „Faktenlage und konkretem Bedrohungspotenzial“ gegen die Bedrohung für die Gesellschaft vorgehen würde, wie AfD-Mann Schmidt, es forderte, dann läge sie mit ihrem Einsatz gegen rechte Gewalt nicht ganz falsch. Dass Schmidt diese Einsicht für sich behielt, würde er selbst wohl „ideologisch bedingte Auslassung“ nennen.