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Vater von verschwundener Mandy Missbrauchsprozess am Landgericht Halle: Diese Strafe fordert die Staatsanwaltschaft für Angeklagten im Fall Mandy

Von Peter Godazgar 25.08.2016, 14:00
Wolfgang S. ist angeklagt, weil er sich in 47 Fällen an zwei Mädchen sexuell vergangen haben soll.
Wolfgang S. ist angeklagt, weil er sich in 47 Fällen an zwei Mädchen sexuell vergangen haben soll. Jan Möbius

Halle (Saale) - Am Ende blieb das Gericht nur geringfügig unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Vier Jahre Haft - so lautet das Urteil gegen Wolfgang S. Der 63-Jährige hat sich des sexuellen Missbrauchs zweier Mädchen schuldig gemacht. Die Staatsanwältin hatte am Ende ihres Plädoyers eine Gefängnisstrafe in Höhe von vier Jahren und drei Monaten gefordert.

Damit endete am Donnerstag ein Prozess, der in der Öffentlichkeit auf großes Interesse stieß. Beim Angeklagten handelt es sich nämlich um den Vater der vor nunmehr 18 Jahren spurlos verschwundenen Mandy S. Das Mädchen war zum Zeitpunkt seines Verschwindens 13 Jahre alt. Bis heute fehlt jede Spur.

Wolfgang S. hatte bereits am ersten Verhandlungstag die Taten grundsätzlich eingeräumt. Demnach hat er zwischen Januar 2006 und April 2009 ein damals zu Beginn siebenjähriges Mädchen missbraucht. Erst im vergangenen Jahr verging er sich an einem weiteren, zum Tatzeitpunkt acht Jahre alten Kind.

Manches in diesem Fall bleibe auch nach der Hauptverhandlung „ein bisschen im Bereich der Spekulation“, sagte der Vorsitzende Richter, Detlev Bortfeldt, in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Fest steht: In beiden Missbrauchsfällen hatte S. die Mädchen als eine Art Ersatz-Opa in der eigenen Wohnung stundenweise betreut und wohl auch selbst angeboten, sich um die Kinder zu kümmern - auch weil er als Bezieher einer Erwerbsunfähigkeitsrente tagsüber zu Hause war. Zu den Missbrauchstaten sei es immer dann gekommen, wenn die Ehefrau von Wolfgang S. nicht in der Wohnung war. Bei einigen Taten hatte S. sich und seine Opfer auch fotografiert.

Schadenersatz in Höhe von 3.000 Euro

Neben der Haftstrafe verhängte das Gericht auch eine Geldstrafe: Wolfgang S. muss einem der Mädchen - es war als Nebenklägerin aufgetreten - Schadenersatz in Höhe von 3.000 Euro zahlen. Jenes Mädchen hingegen, das bereits vor zehn Jahren von S. missbraucht wurde, hatte auf eine Nebenklage verzichtet.

Während des Prozesses war die Öffentlichkeit über größere Phasen ausgeschlossen worden. Auch die Plädoyers am Donnerstag wurden daher hinter verschlossenen Türen gehalten. So solle verhindert werden, dass Dinge, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit ins Verfahren eingebracht wurden, in den Schlussanträgen dann doch „breitgetreten“ werden, sagte Richter Bortfeldt zur Begründung.

In seiner späteren mündlichen Urteilsbegründung wies Bortfeldt unter anderem auf den großen Zeitraum hin, der zwischen den Taten lag. Nach Meinung der Kammer war S. sich wohl darüber im Klaren, dass er etwas Falsches tat. Offenbar habe ein „Verdrängungsmechanismus“ eingesetzt. Richter Bortfeldt diagnostizierte beim Täter ein „nicht besonders ausgeprägtes Hemmungsvermögen“.

Das Gericht erklärte S. für voll schuldfähig. Die Gründe dafür hatte zuvor auch ein Gutachter dargelegt. So liege bei S. auch keine Pädophilie im Sinne einer psychischen Störung vor.

Letztgültig geklärt werden kann die Motivfrage wohl nicht. Richter Bortfeldt: „Was den Angeklagten geritten hat, ist schwer feststellbar. (mz)

Die Außenansicht des Landgerichts Halle.
Die Außenansicht des Landgerichts Halle.
dpa-Zentralbild