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Volksverhetzung im Internet Volksverhetzung im Internet: Ein Hitler-Post auf Facebook kostet 4.500 Euro

18.08.2016, 09:46
Ein Post auf Facebook wurde einem Weißenfelser zum Verhängnis.
Ein Post auf Facebook wurde einem Weißenfelser zum Verhängnis. dpa

Weißenfels - 4.500 Euro - mit einer so hohen Geldstrafe hat der Weißenfelser Daniel Sch. nicht gerechnet. Hatte er doch „nur“ ein Bild auf Facebook geteilt und mit ein paar eigenen Worten versehen. Entsetzt prustet der Angeklagte nach der Urteilsverkündung seinen Ärger heraus und möchte am liebsten sofort Widerspruch einlegen. Doch der Verteidiger hält ihn zurück. Denn er weiß und die Richterin am Amtsgericht Weißenfels hatte auch darauf verwiesen, dass es bei Volksverhetzung bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe geben kann. Dieser Straftat sowie des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen hat sich Daniel Sch. schuldig gemacht. Auf Facebook war ihm ein an die Werbung des Mediamarktes angelehntes Bild aufgefallen. Darauf gab Hitler (mit Hakenkreuz am Ärmel) eine Empfehlung ab - vor einem Verbrennungsofen.

Stoppzeichen vom Verteidiger

Er habe sich gar nichts dabei gedacht, als er das Bild an andere User postete, versehen mit dem eigenen Kommentar, dass man da morgen Schlange stehen werde bei Mediamarkt. „Idiotischerweise“, wie Sch. sagt. Er fände es jetzt selbst geschmacklos, habe ähnliche Bilder und Sprüche entfernt, es täte ihm leid, setzt er seinem Geständnis hinzu. „Was will man damit sagen?“, fragt die Richterin nach, der noch eine zweite Äußerung rechter Ideologie des Angeklagten bekannt ist. „Die Frage wird nicht beantwortet“, greift der Verteidiger ein.

In der langen Liste von Straftaten, die den Angeklagten seit 2005 immer wieder vor Gerichte und selbst ins Gefängnis gebracht haben, gibt es bisher noch keine derartige Tat. Diese Tatsache sowie jene, dass das Geschehen bereits zwei Jahre zurückliegt, und das Geständnis des Angeklagten werden zu seinen Gunsten gewertet. Auch dass er arbeitet, sogar zwei Arbeitsstellen hat, um seine Familie zu ernähren, zählt als Plus für Sch. Dass er sich aber in einer Zeit, in der er noch zweifach unter Bewährung steht, die nächste Straftat geleistet hat, spricht gegen ihn.

Freiheitsstrafe oder Verwarnung

Deswegen räumt die Staatsanwältin keine Bewährung ein, als sie ein halbes Jahr Freiheitsstrafe fordert. Der Verteidiger hält eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen von je 40 Euro, also 1 200 Euro, als Strafe ausreichend und schlägt eine Verwarnung mit diesem Strafvorbehalt vor. „Ja, das ist strafbar“, begründet er, aber man sollte auch berücksichtigen, dass es im anscheinend anonymen Internet geschehen sei und nicht auf der Straße. Es sei ein geschmackloser Witz und Judenwitze habe es schon immer gegeben. Er sieht keine verfestigte nationalsozialistische Einstellung bei seinem Mandanten. (mz/hr)