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Brennverbot im Burgenlandkreis Brennverbot im Burgenlandkreis: Laute Empörung nach schwer verständlicher Fragestellung

Von Birger Zentner 15.03.2016, 16:04
Abbrennen von Gartenabfällen in Granschütz
Abbrennen von Gartenabfällen in Granschütz Peter Lisker

Weißenfels/Naumburg - Einen Sturm der Entrüstung hat die Interpretation des Umfrageergebnisses zur Grünschnittverbrennung ausgelöst. Landrat Götz Ulrich (CDU) entnimmt daraus die Handlungsanleitung, das Entsorgungsangebot für Grünschnitt auszubauen und dann ein generelles Brennverbot auszusprechen. Leser unserer Zeitung sind darüber empört. Zwar seien sie im Falle eines Brennverbotes für die Erweiterung des Services, aber dennoch nicht gegen das Verbrennen, heißt es vielfach.

Ulrich ist der Meinung, den Bürgern sei bei der Abstimmung klar gewesen, was eine mehrheitliche Beantwortung der Frage auslöst. Nämlich einmal das Brennverbot und zum anderen die Möglichkeit, dass das über kurz oder lang zu einer Steigerung der Müllgebühren führen könnte. Aufgrund der Kommentare in E-Mails und bei Facebook, sehen das viele Menschen anders, von Irreführung ist die Rede.

Sind Sie dafür, dass im Falle eines Verbrennungsverbotes von pflanzlichen Gartenabfällen im Burgenlandkreis das Entsorgungsangebot von Grün- und Astschnitt erweitert wird?

Das war die Fragestellung. Wolfgang Werner bringt in seiner E-Mail auf den Punkt, was offenbar eine Reihe von Bürgerinnen und Bürgern empfinden: „In ihrem Artikel und Kommentar haben Sie doch etwas durcheinandergebracht! Ich besitze einen Garten. Um meinen Grünschnitt zu entsorgen, ist eine Möglichkeit das Verbrennen, wird mir diese genommen, muss ich mich nach anderen Optionen umsehen“, schreibt er. Die Erweiterung der Erfassung des Grün- und Astschnittes sei so eine. Daraus schlussfolgere er, „wer mit ja geantwortet hat, ist gegen das Brennverbot. Oder war das wieder so eine Falle der Politiker, um die Bürger hinter das Licht zu führen?“ Eine einfache Fragestellung in der Bürgerbefragung wäre sinnvoll gewesen. Zum Beispiel: Sind Sie für oder gegen die Verbrennung von Gartenabfällen.

Diese Fragestellung war laut Landrat nicht zulässig. Die Handlungsoption für die Festlegung rund um das Thema Verbrennen von Gartenabfällen ist eigentlich eine Landessache. Nur hat das Land die Aufgabe an die Kreise übertragen. Daraus entsteht ein Problem. Laut Kommunalverfassung kann der Kreis keine Bürgerabstimmung über Aufgaben veranlassen, die ihm übertragen wurden.

Das ist schwer zu verstehen und mündet in solchen Kommentaren: „Das sind doch Bauernfängermethoden. Wir sollten ja nur Abstimmen laut dem letzten Artikel in der MZ im Falle eines Brennverbotes, ob die Erfassung des Grünschnittes ausgeweitet werden muss. Das heißt aber noch lange nicht, dass wir gegen das Verbrennen sind. Hier wird den Bürgern wieder einmal das Wort im Munde rumgedreht“, schreibt I. Hanke aus Zeitz in einer E-Mail.

Bei Facebook sind die Kommentare zum Teil drastischer. Vor allem wird dort gefordert, die Abstimmung mit einer klaren Fragestellung zu wiederholen. Hinzu kommt, dass manchem erst jetzt die unterschwellige zweite Bedeutung der Umfrage bewusst wird. „Dass dadurch die Müllgebühren, wenn auch erst ab 2018, angepasst beziehungsweise angehoben werden, war wohl den meisten während der Abstimmung nicht bewusst. Diejenigen, die sich am Verbrennen gestört haben, werden auch diejenigen sein, die am lautesten schreien, wenn sie mehr Gebühren bezahlen müssen obwohl sie selbst gar keinen Grünschnitt haben“ , kommentiert ein Facebooknutzer.

Landrat Ulrich will allerdings bereits in der kommenden Sitzung des Verwaltungsrates der Abfallwirtschaft erste Vorschläge einbringen, um das Entsorgungsangebot auszuweiten und möglicherweise ab kommendem Jahr ein generelles Verbrennungsverbot auszusprechen. Denn für ihn ist das Umfrageergebnis bei mehr als 81.000 Teilnehmern und zwei Dritteln Ja stimmen eindeutig. (mz)