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150 Millionen Euro für Lützen 150 Millionen Euro für Lützen: Der Jackpot ist geknackt

Von Birger zentner 11.03.2016, 09:19
22 Projekte im Burgenland und im Saalekreis erhalten in diesem Jahr Millionen Investitionen.
22 Projekte im Burgenland und im Saalekreis erhalten in diesem Jahr Millionen Investitionen. Caro / Hoffmann

Lützen - Das bislang undurchdringliche Dickicht um die Millionen von Lützen scheint sich zunehmend zu lichten. Nachdem geklärt ist, dass die per Finanzamtsbescheid zugunsten von Lützen geforderten 129 Millionen Euro Gewerbesteuer erst einmal auf einem Sonderkonto verwahrt werden, fallen nun aber ganz offensichtlich 150 Millionen Euro in den Lützener Etat. Beide Summen kommen von ein und demselben Unternehmen, dessen Namen man weder in Lützen noch im Magdeburger Finanzministerium in den Mund nehmen will - wegen des Steuergeheimnisses, heißt es.

Geisterte die Zahl von 150 Millionen bislang wie ein Irrlicht durch die Welt, so gibt es mittlerweile wohl Klarheit, auch wenn Lützens Bürgermeister Dirk Könnecke (parteilos) noch immer darauf verweist, es liege noch kein entsprechender Bescheid im Rathaus vor. Aber es gab Anfang der Woche beim Magdeburger Finanzstaatssekretär Jörg Felgner (SPD) eine Gesprächsrunde mit dem Bürgermeister sowie Kommunal- und Landespolitikern.

Wann kommt das Geld?

In dieser Runde sei klar bestätigt worden, dass die Zahlung der 150 Millionen Euro als Gewerbesteuer für mehrere Jahre unstrittig ist. So erfuhr es die MZ von einem Teilnehmer der Zusammenkunft. Unklar ist im Moment noch, ob das Geld bereits dieses Jahr gezahlt wird, oder erst im kommenden. Eine offizielle Bestätigung bekam die MZ aber weder aus dem Lützener Rathaus noch vom Staatssekretär. Auch wenn niemand darüber redet, es ist landläufig bekannt, dass die Steuern von einem Tochterunternehmen der Deutschen Bank stammen.

Großer Gewinner dieses „Jackpots“ ist neben Lützen vor allem der Burgenlandkreis. In dessen Kassen wird der Löwenanteil der 150 Millionen über die Kreisumlage fließen. Nach der gegenwärtig geltenden Bemessungsgrundlage von rund 38 Prozent für die Kreisumlage sind das rund 100 Millionen Euro. Das ergibt sich aus einer besonderen Rechnungsart. Angefallen sind die 150 Millionen Euro auf der Grundlage eines Steuerhebesatzes von 200 Prozent, der per Sonderregelung für die Ortschaft Sössen in der Einheitsgemeinde Lützen festgelegt wurde, wo das betreffende Unternehmen seinen Sitz hat. Bei der Berechnung der Kreisumlage werde aber der durchschnittlich in Sachsen-Anhalt geltende Hebesatz von 370 Prozent angewandt, sagte Landrat Götz Ulrich (CDU) auf MZ-Nachfrage. Das heißt, es wird für die Berechnung so getan, als habe Lützen etwa 277 Millionen Euro eingenommen.

Schuldenabbau als Möglichkeit

Allerdings kann der Kreis nicht gleich über das Geld verfügen. Die abzuführende Summe für die Kreisumlage wird immer zwei Jahre versetzt berechnet. Kommt das Geld 2016 in die Stadtkasse, wird der Kreis seinen Anteil erst 2018 einnehmen können. Da außerdem von Jahr zu Jahr die Höhe der Kreisumlage vom Kreistag neu beschlossen wird, ist deren Höhe für 2018 oder gar 2019 noch nicht bekannt. Gut möglich, dass unter dem Eindruck der gewaltigen Summe die Kreisräte einen anderen (niedrigeren) Umlagesatz beschließen. Deshalb gibt es noch keine konkreten Pläne beim Kreis, wie das Geld genutzt werden kann. Schuldenabbau wäre ein Möglichkeit, soweit das Verträge zulassen. „Aber ich habe auch einige Projekte im Kopf“, sagt Ulrich, werde sie aber jetzt nicht ausbreiten.

Ähnlich denkt auch Könnecke. „Es gibt genügend Probleme, die wir damit lösen könnten“, sagt er. Nach Abzug der Kreisumlage und Überweisungen für Finanzausgleichsmaßnahmen im Land rechnet man in Lützen damit, dass vielleicht zehn Prozent der Summe in der Stadt verbleiben werden. Das wären aber immerhin noch 15 Millionen Euro.

Ob Lützen in den nächsten Jahren noch einmal einen solchen „Lottogewinn“ bekommen kann, ist ungewiss. Um die anfangs erwähnte Summe von 129 Millionen wird ein Rechtsstreit geführt. Das Finanzamt hat das Geld zwar Lützen als Gewerbesteuereinnahme zugebilligt, aber der Steuerzahler widerspricht dem. Deswegen liegt die Summe auf einem Sonderkonto, an das keine Streitpartei bis zur rechtlichen Klärung herankommt. (mz)