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Prozess gegen ehemaligen AfD-Funktionär Die bizarre Show des Ex-AfD-Funktionärs René A. am Amtsgericht Gardelegen

Von Alexander Schierholz 09.03.2016, 12:04
Justitia, die römische Göttin der Justiz und der Gerechtigkeit, mit Waage und Schwert.
Justitia, die römische Göttin der Justiz und der Gerechtigkeit, mit Waage und Schwert. dpa

Gardelegen - Axel Bormann wirkt irritiert. So hat sich der Richter am Amtsgericht Gardelegen den Prozess gegen den ehemaligen AfD-Funktionär René A. wohl nicht vorgestellt. Es vergehen keine zehn Minuten am gestrigen Vormittag, da verkündet Bormann eine Unterbrechung für eine Viertelstunde. Um danach die Verhandlung zu vertagen. Nun sollen sich Zeugen zu dem Vorwurf der Volksverhetzung gegen A. äußern. Nicht irgendwelche Zeugen: Bormann will AfD-Landeschef André Poggenburg und den Kreisvorsitzenden der Partei in Anhalt-Bitterfeld, Daniel Roi, vorladen. Außerdem soll ein Redakteur der Mitteldeutschen Zeitung  in den Zeugenstand.
Der Journalist hatte im Oktober vergangenen Jahres aufgedeckt, dass A., damals Beisitzer im AfD-Kreisverband Salzwedel, auf Facebook ziemlich unverblümt  zum Töten politischer Gegner aufgerufen hatte. In einer geschlossenen Gruppe schrieb A. am 5. Oktober: „Die Völkerwanderung muss aufgehalten werden. Die sich Deutsche nennen und dies fördern gehören an die Wand gestellt.“ Roi hatte der MZ seinerzeit die Echtheit des Beitrages bestätigt. Zwei Grünen-Politiker erstatteten Anzeige. Gegen einen Strafbefehl gegen ihn legte A. nach Angaben des Gerichts Einspruch ein.
Also steht der 43-Jährige nun vor dem Richter im Saal 1.06 des Gardelegener Amtsgerichts. Dort  bestätigt A.,  bullige Statur, Karo-Hemd, Pferdeschwanz, erst einmal gar nichts. Ohne Anwalt erschienen, fährt er eine bizarre Verteidigungsstrategie. Er bestreitet den Vorwurf nicht explizit. Aber er zieht ihn in Zweifel.
So lautet seine  Antwort auf die Frage des Richters, ob er zu den Anschuldigungen etwas sagen wolle: „Ich hätte gerne, dass die Staatsanwaltschaft den Beweis liefert, dass ich das gewesen bin, dass ich das eingestellt habe.“
An dieser Stelle schaut Richter Bormann zum ersten Mal irritiert. Und fragt, ob das bedeute, dass A. den Vorwurf abstreite. A. lässt sich davon nicht beirren, er macht weiter: Da gebe es also, sagt er, ein Facebook-Profil mit dem Namen René A.; „jetzt möchte ich, dass die Staatsanwaltschaft beweist, dass ich das bin.“ Und, zu Richter Bormann gewandt: „Ich kann Ihnen in fünf Minuten einen Account auf Ihren Namen anlegen.“
Bormann schaut abermals irritiert. Und fragt A. abermals: „Verstehe ich das richtig, dass Sie den Vorwurf abstreiten?“ - A.: „Das verstehen Sie falsch. Nicht ich muss meine Unschuld beweisen, sondern Sie meine Schuld!“
Der Richter versucht es jetzt anders. Er zitiert aus weiteren Äußerungen von A., wonach dieser einerseits „zu jedem von mir geschriebenen Wort“ steht, das Droh-Posting andererseits aber zu einem Missverständnis erklärt. A. lässt das kalt. Sein Kommentar: „Habe ich das geschrieben? Genau wie das andere? Sagen Sie es mir!“ Schließlich, sagt er, könne ihm ja auch etwas untergeschoben werden. Bormann darauf: „Ist Ihnen etwas untergeschoben worden?“ - A.: „Sagen Sie es mir!“
Das ist der Punkt, an der Richter keine Fragen mehr hat. Die Staatsanwältin auch nicht. Bormann unterbricht. Am 18. März wird der Prozess fortgesetzt. Das Parteiausschlussverfahren gegen A. dauert nach AfD-Angaben an. (mz)