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Gerichtsentscheidung Gerichtsentscheidung: Wohnsitzauflage für Flüchtlinge kann zulässig sein

01.03.2016, 19:15
Die Koalition will nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs bald eine Vorlage zur Wohnsitzauflage für Flüchtlinge vorlegen.
Die Koalition will nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs bald eine Vorlage zur Wohnsitzauflage für Flüchtlinge vorlegen. dpa

Berlin/Luxemburg - Nach der Luxemburger Gerichtsentscheidung zur Wohnsitzauflage will die große Koalition rasch die geplante Neuregelung dazu auf den Weg bringen.

„Ich halte eine Wohnortzuweisung für Flüchtlinge für dringend erforderlich, damit es vor allem in Ballungsräumen nicht zur Ghettobildung kommt“, erklärte Innenminister Thomas de Maizière (CDU) am Dienstag. Auch der SPD-Innenexperte Burkhard Lischka nannte den Richterspruch eine „gute Grundlage“ für das geplante Gesetz.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in dem am Dienstag verkündeten Urteil entschieden, dass die Wohnsitzauflage für „subsidiär“ Schutzbedürftige zulässig sein könne, wenn dies zur Integration der Flüchtlinge erforderlich sei. Voraussetzung sei, dass im Vergleich zu anderen Ausländern besondere Probleme auftreten. Dies soll nun das Bundesverwaltungsgericht klären.

Lastenverteilung keine Rechtfertigung

Die Luxemburger Richter sahen in der Lastenverteilung zwischen den Kommunen zwar keine Rechtfertigung für die Wohnsitzauflage. Demgegenüber könne aber das Argument der Integration eine zulässige Rechtfertigung sein.

Voraussetzung sei, dass die geduldeten Flüchtlinge „in stärkerem Maß mit Integrationsschwierigkeiten konfrontiert sind als andere Nicht-EU-Bürger, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten und Sozialhilfe beziehen“.

Nach dem Urteil des EuGH seien Wohnsitzauflagen grundsätzlich mit dem Europarecht vereinbar - „so wie wir das Urteil lesen, auch für anerkannte Flüchtlinge“, sagte de Maizière. Gerade integrationspolitische Interessen benenne der EuGH als legitime Begründung dafür.

Die Wohnsitzauflage sei beim Bezug von Sozialleistungen zulässig und auch dann, wenn sie integrationspolitischen Zielen diene, sagte der SPD-Innenexperte Lischka der Nachrichtenagentur AFP am in Berlin. Allerdings müsse dann vor Ort auch etwas für die Integration geleistet werden - etwa für die berufliche Qualifikation.

„Eine isolierte Wohnsitzzuweisung bringt nichts“, sagte Lischka und verwies auf die SPD-Forderung nach einem Integrationspaket. Eckpunkte aus dem Bundesinnenministerium sehen nach Angaben aus Regierungskreisen vor, dass das Instrument für Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte gelten könnte, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können.

Wohnsitzauflage soll der Integration dienen

Für das Gesetz ist eine Befristung im Gespräch. „Wir werden jetzt zeitnah die rechtlichen Möglichkeiten schaffen, um anerkannten Asylbewerbern ihren Wohnsitz längerfristig zuzuweisen“, kündigte der Großstadtbeauftragte der Union, Kai Wegner (CDU), an.

Die Integrationsaufgaben machten es erforderlich, „für eine gewisse Zeit den Wohnort der Menschen festzulegen, die als Flüchtlinge oder Asylbewerber anerkannt worden sind und Sozialleistungen beziehen“, erklärte die Präsidentin des Deutschen Städtetages, die Ludwigshafener Oberbürgermeisterin Eva Lohse (CDU).

„Ohne eine Wohnsitzauflage sind kommunale Integrationsangebote nicht planbar, und es ist nicht gewährleistet, dass sie die Flüchtlinge auch tatsächlich erreichen“, erklärte der Deutsche Landkreistag.

Demgegenüber erhoben Pro Asyl und die Grünen rechtliche Bedenken. „Die genaue Lektüre des Urteils verdeutlicht: Wohnsitzauflagen für subsidiär Schutzberechtigte und Flüchtlinge sind europarechtlich nicht machbar“, erklärte die rechtspolitische Referentin von Pro Asyl, Marei Pelzer.

Das EuGH-Urteil betreffe nur die Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz, kritisierte auch der Grünen-Innenexperte Volker Beck. Für die allermeisten Flüchtlinge seien Wohnsitzauflagen nicht zulässig, das ergebe sich aus der Genfer Flüchtlingskonvention.(AFP)