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Leinenpflicht gilt wieder ab dem 1. März

Von detlef valtink 28.02.2016, 16:24

bernburg - Ab dem 1. März beginnt laut dem Feld- und Forstordnungsgesetz eine neue Periode, in der Wildtiere damit beginnen, ihre Jungen aufzuziehen. Diese sogenannten Brut- und Setzzeiten haben Auswirkungen auf Spaziergänger und Erholungssuchende, die in Wald und Flur unterwegs sind. In besondere Weise aber auf deren vierbeinigen Freunde. Denn Hunde unterliegen ab dem 1. März bis zum 15. Juli wieder der Anleinpflicht. Darauf verweist die Jägerschaft Bernburg. „Wir möchten wieder um die Mithilfe der Bürger beim Schutz der Wildtiere bitten“, erklärt Annett Wolf-Schulze, Pressesprecherin der Jägerschaft.

Verständnis für die Situation

Denn beispielsweise laufen Rehkitze und junge Hasen nicht weg, wenn sich ihnen ein Hund nähert. Sie bleiben ruhig liegen, um nicht gesehen zu werden. Auch Vögel, die am Boden brüten, sowie die unerfahrenen Jungtiere aller Arten sind durch unkontrolliert frei laufende Vierbeiner genauso gefährdet. „Wichtig ist, dass man auf die Hunde im richtigen Moment Einfluss nehmen kann“, wünscht sich Annett Wolf-Schulze, dass es für die veränderte Situation ausreichend Verständnis gibt. Lassen Hundebesitzer diese Sorgfalt nicht walten, kann es zu folgender Situation kommen: Elterntiere lassen sich sehr schnell verschrecken und es dann ist es nicht selten, dass der abgelegte Nachwuchs nicht wieder aufgesucht wird. Aber auch Altvögel geben, wenn es zu Beunruhigungen kommt, ihre Brut oder die Jungtiere auf.

Wie ein Elefant aussieht, weiß jedes Kind. Was jedoch der Unterschied zwischen Uhu und Eule ist und wie borstig das Fell des Wildschweins sein kann, bleibt oft ein Rätsel. Die Antworten auf diese Fragen können Kinder und Jugendliche durch einen Besuch des Lernort-Natur-Mobils leicht lernen. Der Landesjagdverband Sachsen-Anhalt unterstützt den Bereich der Umweltbildung seit vielen Jahren. Kindergarten- oder Schülergruppen sind eingeladen, ihr Wissen in der rollenden Waldschule zu testen. Weitere Informationen per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter 039205/6 41 75 70.

Die Jägerschaft ist sich dabei auch einig, dass Hundebesitzer durch intensive Naturbeobachtung ein Gespür entwickeln können, welche Bedürfnisse Wildtiere haben und wo Wildtiere vorhanden sind. Dort, wo Hunde abseits der Wege stöbern - Wegränder, Hecken und Brachflächen - flüchten die Tiere und meiden solche Flächen dauerhaft. Ohne es zu wollen, so die Jägerschaft, kommt es so zu dauerhaften Einschränkungen des Lebensraumes. „Wir wünschen allen naturliebenden Menschen, dass sie ihre Ausflüge in unsere wunderschöne Umgebung genießen. Und niemand sollte sich scheuen, mit der Jägerschaft das Gespräch zu suchen, um sich die Besonderheiten vor Ort erklären zu lassen“, so die Pressesprecherin. Wer einen Jäger im Revier antreffe, solle ruhig seine Fragen stellen. Damit können bereits im Vorfeld tragische Folgen vermieden. Einerseits für die Wildtiere, aber andererseits auch für die Hundehalter. So kommt es nicht selten vor, dass ein nur harmlos frei laufender Familienhund bei seinem Ausflug zufällig auf ein Wildtier trifft, seine Urinstikte animiert werden und er ein Tier vor sich her hetzt.

Strafe bis zu 5.000 Euro

Vom Gesetz her ist dann bereits der Tatbestand der Wilderei erfüllt. „Darum hat der Gesetzgeber für die Zeit vom 1. März bis 15. Juli die Leinenpflicht für Hunde eingeführt“, appelliert Annett Wolf-Schulze an die Vernunft der Hundehalter. So könnte, wer gegen die Auflagen verstößt, mit einer Strafe von bis zu 5.000 Euro zur Verantwortung gezogen werden. „Niemand möchte, dass es soweit kommt“, erklärt die Bernburgerin.