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Grundschule Görzig  Grundschule Görzig : Zwei Räume sollen noch saniert werden

26.02.2016, 10:02
Nancy, Tom und Paul stehen mit ihrem Vater Fred Gregor vor der Görziger Grundschule.
Nancy, Tom und Paul stehen mit ihrem Vater Fred Gregor vor der Görziger Grundschule. Heiko Rebsch Lizenz

Görzig - In der Schule in Görzig kann man zwar aufatmen - aber nicht buchstäblich. Die Innenraumluftmessungen, die im Auftrag des Gesundheitsamtes des Landkreises durch das Landesamt für Verbraucherschutz durchgeführt wurden, haben zumindest für einen von vier untersuchten Räumen erhöhte, wenn auch nicht gesundheitsgefährdende Konzentrationen von Benzaldehyd festgestellt - nicht etwa Naphthalin, wie man ursprünglich vermutet hatte.

Prävention für weitere Räume

Für diesen Raum wurde seitens des Amtes eine Sanierung vorgesehen, die im mittelfristigen Zeitraum - ungefähr in Jahresfrist - erfolgen sollte. Ein nebenan befindlicher Unterrichtsraum wurde im Vorfeld nicht in die geplante Innenraumluftmessung mit einbezogen, aber als vom Geruch her auffällig definiert. Somit gab das Amt, auch ohne vorherige Messung, die Empfehlung, diesen Raum präventiv ebenfalls zu sanieren.

Die Innenraumluftmessung in dem bereits zuvor sanierten Raum ergab keine gesundheitsgefährdende Konzentration über dem Richtwert I (siehe Kasten). Hier hat das Gesundheitsamt die Empfehlung an den Träger, die Stadt Südliches Anhalt, gegeben, ein gezieltes Heizungs- und Lüftungsregime einzuführen, das drei Monate lang andauert. In den anderen zwei der vier Räume, in denen gemessen wurde, ergaben sich keine Auffälligkeiten und somit kein Handlungsbedarf, teilt der Landkreis in einer Stellungnahme mit. Für das Gesundheitsamt, heißt es außerdem, ist die Bearbeitung dieses Themas mit dem Prüfbericht des LAV und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen abgeschlossen.

Die Menschen in Mitteleuropa halten sich laut Umweltbundesamt,  heute durchschnittlich 90 Prozent der Zeit in Innenräumen auf. Pro Tag atmet der Mensch zehn bis 20 Kubikmeter Luft ein, je nach Alter und je nachdem, wie aktiv er ist. Dies entspricht einer Masse von zwölf bis 24 Kilogramm Luft. Das ist weitaus mehr als die Masse an Lebensmitteln und Trinkwasser, die eine Person täglich einnimmt. Deshalb ist es wichtig, dass Vorkehrungen getroffen werden, die eine gute Innenraumluftqualität sicherstellen.

Der heutige Ausschuss für Innenraumrichtwerte, ehemals „Ad-hoc-Arbeitsgruppe“ genannt, die aus Mitgliedern der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) beim Umweltbundesamt sowie der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) besteht, erarbeitete als Grundlage ein 1996 im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichtes „Basisschema“.  Dazu gibt es zwei Richtwert-Kategorien.

Der Richtwert I (Vorsorgerichtwert) beschreibt die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft, bei der bei einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Erkenntnisstand auch dann keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, wenn ein Mensch diesem Stoff lebenslang ausgesetzt ist.

Der Richtwert II ist ein wirkungsbezogener Wert, der sich auf die gegenwärtigen toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Einführung von Unsicherheitsfaktoren stützt. Er stellt die Konzentration eines Stoffes dar, bei deren Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln ist.

Aus Gründen der Vorsorge sollte auch im Konzentrationsbereich zwischen Richtwert I und II gehandelt werden, sei es durch technische und bauliche Maßnahmen am Gebäude (handeln muss in diesem Fall der Gebäudebetreiber) oder durch verändertes Nutzerverhalten. Richtwert I kann als Zielwert bei der Sanierung dienen.

Kind mit Kopfschmerzen

Auslöser für die Messungen der Luftqualität in der Grundschule war eine Familie des Orts gewesen, deren Kind die Bildungseinrichtung besucht und seit einiger Zeit häufig mit Kopfschmerzen nach hause kam. Weil gleichzeitig zwei Räume in der Schule abgesperrt waren, weil dort angeblich Giftstoffe aus dem Fußboden ausgetreten seien - worüber aber niemand die Eltern informiert hatte. Laut einem von der Stadt beauftragten Gutachten seien die Ausdünstungen zwar unbedenklich gewesen, trotzdem, so Bürgermeister Burkhard Bresch damals gegenüber der MZ, habe man die beiden betroffenen Zimmer vorsorglich abgesperrt.

In der DDR entstandene Schulräume

Später war einer der beiden Räume durch die Stadt saniert worden. Dass in Gebäuden, die zu DDR-Zeiten entstanden, chemische Verbindungen zum Einsatz kamen, die potentiell gesundheitsgefährdend waren und sind, ist nichts Neues. Insofern hat auch das Landesamt für Verbraucherschutz heute häufiger mit den Folgen dieser Bauweise zu tun. Dies habe etwas mit Verfahren zu tun, wie man in der DDR-Zeit entstandene Schulräume sanierte, so LAV-Chef Bernhard Räbel. Dadurch kann es geschehen, dass aus der Dachpappe Stoffe ausgasen, da die neuen Beläge nicht diffusionsdicht sind. (mz)