1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Amtsgericht Gera : Amtsgericht Gera : 49-Jähriger soll Schülern Drogen gegeben haben

Amtsgericht Gera  Amtsgericht Gera : 49-Jähriger soll Schülern Drogen gegeben haben

25.02.2016, 16:35
Justitia
Justitia dpa-Zentralbild

Gera - Als Helfer in einer Geraer Regelschule sollte er in Freistunden und Pausen ein Auge auf die Schüler haben, doch einige deckten sich bei dem 49-Jährigen lieber mit Marihuana ein. Deswegen verurteilte ihn das Amtsgericht Gera am Donnerstag zu einem Jahr und drei Monaten Haft - zur Bewährung. Die Abgabe von Drogen an Minderjährige sei ein „gravierender Vorwurf“, betonte Richter Siegfried Christ. Dass es dennoch bei einer Bewährungsstrafe blieb, begründete er damit, dass der Mann kein Geld für die Drogen genommen habe, er durch die fünf Monate Untersuchungshaft geläutert sei und es sich um vergleichsweise weiche Drogen handle.
Der 49-Jährige, der sein Hartz IV zuletzt mit Ein-Euro-Jobs und als Bürgerarbeiter aufgebessert hat, räumte die Vorwürfe im Prozess ein. Demnach will er 1996 bei einer Entziehungskur, bei der er dem Alkohol abschwur, mit Cannabis in Kontakt gekommen sein. Weil ihm das aber auf Dauer zu teuer war, begann er 2006, es im Garten anzubauen, wie er vor Gericht berichtete. Bei einer Durchsuchung im Juni fanden die Ermittler drei Pflanzen sowie mehrere Hundert Gramm Blätter, Stängel und ein paar Blüten. Daraus hatte er allerdings nichts gelernt - bei einer erneuten Durchsuchung drei Monate später hatte er neue Pflanzen aufgezogen, so dass Haftbefehl erlassen wurde.

„Verkauft hat er nie etwas.“

Sein Mandant habe stets sehr offen über diese Dinge gesprochen, erklärte sein Verteidiger Udo Freier. Daher sei auch unter Schülern bekanntgewesen, dass er an solche Drogen komme. „Verkauft hat er nie etwas.“ Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, an der Regelschule drei Schülern Marihuana gegeben zu haben, als er dort als Bürgerarbeiter aushalf.
Das Schöffengericht verurteilte den Mann nun wegen unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln und deren Abgabe an Minderjährige. Zudem muss er 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und regelmäßig zur Drogenberatung. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, so dass er das Gericht als freier Mann verlassen konnte. Mit Blick auf den anstehenden Frühling gab ihm Richter Christ aber mit auf dem Weg, künftig im Garten lieber Stachelbeeren und Himbeeren anzupflanzen. (dpa)