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Landgericht Magdeburg Landgericht Magdeburg: Gebühr für Gewerbekredit unzulässig

Von Steffen Höhne 20.02.2016, 10:58
Das Landgericht Magdeburg.
Das Landgericht Magdeburg. dpa-Zentralbild

Magdeburg - Aktuelle Urteile des Magdeburger Landgerichtes könnten für die deutschen Banken teuer werden. Die Richter erklärten in drei Fällen von Banken erhobene Bearbeitungsentgelte für Gewerbe- und Immobilienkredite sowie öffentlich geförderte KfW-Kredite für unwirksam, teilte das Gericht am Freitag mit.

Die Richter bezogen sich bei ihrer Entscheidung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2014. Damals hatte der BGH entschieden, dass die von Banken zur Vorbereitung von Vertragsabschlüssen berechneten Ex-tragebühren - etwa für die Überprüfung der Zahlungsfähigkeit von Kunden - zu Unrecht erhoben wurden. Für solche mit dem Abschluss verbundene Kosten werde das Kreditinstitut schon mit den Zinsen ausreichend entschädigt. Eine doppelte Berechnung dieser Unkosten sei unzulässig, hieß es damals. Zehntausende von Kunden forderten daraufhin die Bearbeitungsgebühren zurück, die bei drei bis vier Prozent der Kreditsumme lagen.

In zwei vom Landgericht Magdeburg entschiedenen Fällen machten nun nicht Verbraucher, sondern Gewerbetreibende einen Rückzahlungsanspruch der Bearbeitungsgebühr geltend. In einem dritten Fall ging es um Gebühren für einen Immobilienkredit für Privatleute. In Urteilen vom 18. Februar (AZ: 10 O 119/15) und vom 23. August 2015 (11 O 1887/14) haben die Richter entschieden, dass der Grundgedanke des Urteils des Bundesgerichtshofs zu den Verbraucherkrediten auch für gewerbliche Kredite gilt. „Kleine und mittlere Unternehmen haben Banken gegenüber keine stärkere Verhandlungsposition als ein Verbraucher“, sagte der Sprecher des Landgerichtes, Christian Löffler, der MZ. Den Immobilienkredit sahen die Richter als Verbraucherdarlehen an. Im Ergebnis wurde die Sparkasse Magdeburg zur Rückzahlung von 5 850 Euro Bearbeitungsgebühren, die Harzsparkasse zur Rückzahlung von 3 615 Euro und die Harzer Volksbank zur Rückzahlung von 5 680 Euro verurteilt. Gegen die Entscheidungen kann Berufung eingelegt werden.

Dies werden die Banken mit hoher Wahrscheinlichkeit tun. Andere Gerichte etwa in Bayern hatten in ähnlichen Fällen bereits gegen Gewerbetreibende entschieden. Am Ende wird wohl wieder der BGH eine endgültige Entscheidundung treffen müssen. Sollten die Banken auch Gebühren für Gewerbe- und Immobilienkredite, bei denen die Verjährungsfrist noch nicht angelaufen ist, zurückzahlen müssen, kämen weitere hohe Kosten auf sie zu. (mz)