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Trotz Kritik von Verbraucherschützern Trotz Kritik von Verbraucherschützern: Immobilienbesitzer verlieren Widerrufsjoker

Von Stefan Sauer 18.02.2016, 15:12

Berlin - Zum Widerrufsjoker ernannte Verbraucherschützer Hermann-Josef Tenhagen die Chance für  Immobilienkäufer, kostengünstig aus  alten Darlehen mit hohen Zinsen auszusteigen. Mehrere  zehntausend Euro können manche so bei der Eigenheimfinanzierung durch eine Umschuldung sparen. Sie profitieren von Fehlern der Banken bei der Widerrufsbelehrung und können  daher von teuren Altverträgen auf günstige  Neukredite  wechseln. Von hohen auf rekordtiefe Zinsen. Doch diese Gelegenheit versperrt die Politik vom 21. Juni an. Am Donnerstagabend wollte der Bundestag die  Reform beschließen, die das Widerrufsrecht einschränkt. Damit nimmt sie den Verbrauchern ihren Widerrufsjoker aus der Hand.

 „Die Politik folgt der Bankenlobby“, kommentiert der Berliner Rechtsanwalt Jan Geigenmüller die Entscheidung. Protest meldet auch Klaus Müller, Leiter der Verbraucherzentrale Bundesverband, an. Dieses Gesetz schütze „einseitig die Banken, die Fehler gemacht haben“.

In der Sache geht es um alle Baufinanzierungen, die zwischen November 2002 und 2010 abgeschlossen wurden. In etwa 80 Prozent davon informierten  die Banken nach Erhebungen der Verbraucherzentrale Hamburg falsch.  Daher können die Eigenheimbesitzer auch Jahre später das Darlehen vorzeitig beenden. Sie müssen dann keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Damit lassen die Institute ihre Kunden üblicherweise dafür bezahlen, dass die vorzeitig einen Kreditvertrag beenden wollen. Dies wird gerade in Zeiten teuer, in denen die Zinsen sinken. Bei einer Restschuld von gut 100.000 verlangen die Banken laut einer Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbands in Einzelfällen über 30.000 Euro Vorfälligkeitsentschädigung. Solche extremen Preise treffen die Leute besonders hart, wenn sie wie oft ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung wegen Arbeitslosigkeit oder Scheidung verkaufen müssen. 

Ausweg durch BGH-Entscheidung

Doch 2010 wies die Justiz durch Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) plötzlich einen Ausweg. Eigentlich muss jeder zwei Wochen Zeit haben, einen Immobilienkredit zu überdenken und gegebenenfalls zu widerrufen. Auf dieses Recht muss die Bank in den Verträgen hinweisen. Diese Widerrufsbelehrung gestalteten  die Institute aber nach den BGH-Urteilen nicht korrekt. Beispielsweise formulierten sie, dass die zweiwöchige Widerrufsfrist „frühestens“ mit Erhalt der Belehrung beginne. Damit aber ist unklar, wann genau das ist. Manchmal schrieben die Banken, die Frist gehe los, sobald der Vertrag mit Unterschrift bei ihnen im Haus eingegangen sei. Dafür aber müsste der Privatkunde die internen Abläufe der Bank kennen.

Und daraus folgt: Die Verbraucher dürfen den Vertrag auch Jahre später noch widerrufen. Wer beispielsweise 2009 einen solchen Kredit mit der fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgeschlossen hat, kann heute aussteigen.

Die Vorfälligkeitsentschädigung entfällt. Und eigentlich kommt es noch besser. Denn der Kunde ist so zu stellen, als habe es den Kreditvertrag nie gegeben (da er ja nie gültig war). Er hat also Anspruch zusätzlich auf eine Entschädigung für die Zinsen, die er im Vergleich zu den jeweiligen Marktzinsen zu viel gezahlt hat. Diesen sogenannten Nutzungsersatz allerdings konnten nur wenige durchsetzen, da sich die Banken dagegen mit Händen und Füßen wehrten. Aber auch so winken beträchtliche Ersparnisse, wie das gemeinnützige Portal Finanztip an einem Beispiel verdeutlicht.

Wer Anfang 2009 einen Kredit über zehn Jahre mit 4,5 Prozent Zinsen aufnahm und monatlich 1000 Euro an die Bank zahlt, kommt am Ende der Laufzeit 2019 auf eine Restschuld von über 162.000 Euro. Steigt dieser Mensch jetzt aus dem Vertrag aus und sichert sich ein neues Darlehen mit zwei Prozent Zinsen, beträgt die Schuld in fünf Jahren etwa 150.000 Euro. Das sind 12.000 Euro weniger. 

Doch schon nach geltender Rechtslage ist der Weg zu dieser Ersparnis nicht einfach. So vielfältig die Widerrufsbelehrungen ausfallen, so unterschiedlich urteilten die Gerichte. Verbraucherschützer raten  zum raschen, aber besonnenen Handeln. Für 70 Euro können sich Interessierte bei der Verbraucherzentrale Hamburg ihre Widerrufsbelehrung prüfen lassen. Die aber ist überlastet und kann die vielen Anfragen möglicherweise nicht schnell genug bearbeiten. Im Zweifel bleibt nur der Gang zum Rechtsanwalt. 

Ein Risiko sollte keiner  übersehen: Die Hausbesitzer brauchen punktgenau einen neuen Kredit, eine Anschlussfinanzierung. Wenn sie den alten Vertrag erfolgreich widerrufen, müssen sie der Bank sofort die Restschuld begleichen. Ungemach droht, wenn es nicht gelingt, beides zeitlich  aufeinander abzustimmen.