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Landkreis Anhalt-Bitterfeld Landkreis Anhalt-Bitterfeld: Sexuelle Übergriffe: Landrat beruhigt Bürger

Von Katrin Noack 18.02.2016, 11:02
Landrat Uwe Schulze
Landrat Uwe Schulze André Kehrer

Köthen - Die sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht in Köln beschäftigen auch die Menschen im Landkreis. Nach Medienberichten hatten bis zu 1.000 teils arabische Männer Frauen auf der Kölner Domplatte und in der Umgebung sexuell bedrängt oder gar vergewaltigt und auch ausgeraubt. Die Polizei konnte nur einen Teil der Täter ermitteln und diese teilweise als Asylsuchende oder Asylbewerber oder aber als sich illegal in Deutschland aufhaltende Flüchtlinge aus nordafrikanischen Ländern wie Marokko, Algerien oder Tunesien identifizieren.

Bei der Einwohnerfragestunde während der jüngsten Sitzung des Kreistages Anhalt-Bitterfeld wollte Martina Ehrenburg von Landrat Uwe Schulze wissen, ob es auch im Landkreis Anhalt-Bitterfeld Vorfälle von sexueller Belästigung oder Nötigung gegeben habe. Die Wolfenerin interessierte sich dabei sowohl für die allgemeine Situation, wollte aber auch wissen, wie es in dieser Hinsicht in den Ämtern und Behörden der Landkreisverwaltung aussehe.

„Über solche Fälle weiß ich nichts“, antwortete der Landrat und wies daraufhin, dass dies Sache der Polizei sei. Auch aus den Ämtern und Behörden, die mit Asylsuchenden in Kontakt sind, seien keine Übergriffe gemeldet worden, informierte Schulze. Es habe lediglich ein paar Diskussionen bei Auszahlungen gegeben.

Die MZ fragte daraufhin bei Michaela Lange, der Leiterin des Reviers Anhalt-Bitterfeld in Köthen, nach. „Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 15. Februar sind in den Bereichen Köthen und Bitterfeld insgesamt sieben Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung angezeigt worden“, teilte sie mit. Diese reichten von der Nötigung mit sexuellem Hintergrund, über den sexuellen Missbrauch von Kindern bis zu exhibitionistischen Handlungen. Auch eine Vergewaltigung habe es gegeben. Die Taten haben sich in Gröbzig, Bitterfeld, Brehna, Friedersdorf, Muldestausee und Köthen ereignet. Die Tatverdächtigen seien in allen Fällen deutsche Staatsangehörige gewesen, so die Revierleiterin.

Lange erklärte auch, dass die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung einen sehr großen Bereich umfassen. So gehöre zum Tatbestand der sexuellen Nötigung schon die Kontaktaufnahme über das Internet oder das Handy, mit dem eine Person die andere zum Schicken etwa von Nacktbildern auffordere. Zudem werden einzelne Straftatbestände wie sexuelle Nötigung und Vergewaltigung nicht getrennt erfasst; beide verstoßen gegen den Paragrafen 177 des Strafgesetzbuches. Lange betonte, die meisten Sexualdelikte fänden oft in einem geschützten Raum, zum Beispiel im familiären Umfeld, statt. (mz)