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Geschlechtsverändernde Operationen Geschlechtsverändernde Operationen: Grüne fordern mehr Rechte für Intersexuelle

Von Tobias Peter 31.01.2016, 11:46

Berlin - Die Grünen werfen der Bundesregierung vor, die Probleme intergeschlechtlicher Menschen zu ignorieren und ihre Rechte zu missachten. „Erschreckend ist, dass die Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber hat, wie häufig Operationen an Genitalien, die als strafbare Sterilisation zu werten sind, vorgenommen wurden“, sagte die Bundestagsabgeordnete Monika Lazar der „Berliner Zeitung“. Folglich habe die Bundesregierung bislang auch nichts getan, um solchen Operationen bei neugeborenen Kindern vorzubeugen.

Intergeschlechtliche Menschen, oft auch Intersexuelle genannt, sind Personen, die mit körperlichen Merkmalen geboren werden, die von der Medizin als „geschlechtlich nicht eindeutig“ eingestuft werden. Ein Schock für die Eltern nach der Geburt – und für die Ärzte womöglich ein Anlass, operativ einzugreifen und dafür zu sorgen, dass das Kind eindeutig nach einem Jungen oder Mädchen aussieht. Das Problem: Keine Operation ändert etwas daran, dass neun Monate lang ein Mensch herangewachsen ist, der von den Hormonen und Chromosomen her anders ist als andere. Der Eingriff und auch die Behandlungen der nachfolgenden Jahre können sich traumatisch auswirken.

Unumkehrbare Folgen

Die Grünen-Politikerin Lazar bezieht sich mit ihrer Kritik auf die Antwort einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung, die der „Berliner Zeitung“ vorliegt. Darin teilt die Bundesregierung zwar mit, Eltern könnten nach geltendem Recht in eine Sterilisation des Kindes nicht einwilligen, da der Eingriff unumkehrbare Folgen habe und auf diese Weise dem späteren Volljährigen seine persönlichen Entscheidungsmöglichkeiten nehme. Es sei aber umstritten, ob und welche Operationen an intersexuellen Kindern unter das Sterilisationsverbot fielen, heißt es weiter.

„Die schwierige Abgrenzung zwischen geschlechtsverändernden Behandlungen an intersexuellen Minderjährigen, die als unzulässige Sterilisation zu werten sind, und solchen, die eine zulässige Heilbehandlung darstellen, ist bisher nicht abschließend geklärt“, schreibt die Bundesregierung. Vertreter von Intersexuellen beurteilen die Sache anders und halten die Operationen für eine „Menschenrechtsverletzung“.  Aus Sicht der Grünen fehlt es hier an einem eindeutigen Stoppsignal an die Ärzte, damit diese solche Operationen unterließen. Denn praktisch gebe es ja keinen Kläger: Das Kind sei zu jung, der Arzt operiere – und die Eltern wüssten davon.

Lazar nennt die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage „einen Offenbarungseid“ – sie beweise allein das Unwissen der Regierenden.  Die Bundesregierung habe beispielsweise „keine Kenntnis über die Probleme bei der medizinischen Versorgung – in einem Gesundheitssystem, das nur Frauen und Männer behandelt“, kritisiert die Grünen-Abgeordnete. Bislang sei lediglich eine interministerielle Arbeitsgruppe gebildet geworden, deren Meinungsbildung nach zwei Jahren immer noch nicht abgeschlossen sei. Das sei, nachdem der Bundestag und verschiedene Ministerien sich schon in der letzten Wahlperiode mit der Thematik befasst hätten, „mehr als dürftig und besonders für die betroffenen Menschen unerträglich“.