1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Bernburg
  6. >
  7. Hausfriedensbruch in Bernburg: Hausfriedensbruch in Bernburg: Boxer beißt Bettler

Hausfriedensbruch in Bernburg Hausfriedensbruch in Bernburg: Boxer beißt Bettler

Von Torsten Adam 17.02.2016, 18:03

Bernburg - Der Fall hat für Aufsehen in Bernburg gesorgt und ist auch in den sozialen Medien heiß diskutiert worden: Es ist Montag, 8. Februar, als zwei Männer an der Gartenpforte eines Grundstücks an der Hegebreite klingeln. Als niemand reagiert, klopfen und treten sie schließlich gegen die Haustür. Und hören auch nicht damit auf, als dahinter ein Hund bellt. Als die Bewohnerin schließlich die Tür öffnet, zeigt einer der beiden Bettler ihr ein Foto mit einem Kind und fordert fünf Euro. Er bekommt kein Geld, stattdessen die Ansage, das Grundstück zu verlassen. Dieser Aufforderung kommt er nicht nach und wird prompt vom aus dem Haus rennenden Hund der Frau in den Arm gebissen. Erst danach flüchten die beiden südländisch aussehenden Bettler in Richtung Köthensche Straße. So hat die Hundeeigentümerin den von ihr selbst alarmierten Polizeibeamten den Vorfall geschildert.

Die Ordnungshüter ermitteln inzwischen aber nicht nur wegen des angezeigten Hausfriedensbruches, sondern von Amts wegen auch wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die Mittzwanzigerin, sprich wegen des Hundebisses. Allerdings stehen diese Ermittlungen noch ganz am Anfang. Denn vom Täter beziehungsweise Opfer fehlt bislang jede Spur, sagt Reviersprecher Dirk Kost gegenüber der MZ. „Und deshalb ist auch völlig unklar, ob der Hund den Mann ernsthaft verletzt oder nur gezwackt hat.“

Die Mühlen des Gesetzes könnten dennoch anfangen zu mahlen. Denn seit sieben Jahren gibt es in Sachsen-Anhalt das „Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren“, wie es im Amtsdeutsch heißt. Demnach müsste das Ordnungsamt in Bernburg prüfen, ob der Boxer tatsächlich ein bissiges Tier und damit eine Gefahr für die Allgemeinheit ist. Innerhalb von drei Monaten nach Feststellung einer „Gefährlichkeit“ müsste der Eigentümer Wesenstest und Sachkundeprüfung vorweisen, um das Tier weiterhin halten zu dürfen. War dies bislang für jeden angezeigten Hundebiss vorgeschrieben, erlaubt eine Änderung des Gesetzes zum 1. März den Kommunen künftig eine praxisnähere und individuellere Auslegung. So ist die Gefährlichkeit nur noch bei jenen Vierbeinern festzustellen, die sich als bissig erwiesen und eine schwerere Verletzung verursacht haben, ohne selbst von Menschen oder Artgenossen angegriffen worden zu sein.

In Sachsen-Anhalt als gefährliche Hunde eingestuft sind die Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie ihre Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunde. Diese Vierbeiner dürfen ab kommenden Monat im Land nicht mehr gezüchtet, vermehrt oder gehandelt werden.

Hunde anderer Rassen können darüber hinaus wegen ihres Verhaltens von den Ordnungsämtern als gefährlich eingestuft werden. Für sie entfällt nach Angaben des Landesverwaltungsamtes ab 1. März die pauschale Leinen- und Maulkorbpflicht. Die Kommune kann diese künftig nur noch in begründeten Einzelfällen anordnen.

Die Zahl der Bissvorfälle ist in Sachsen-Anhalt rückläufig. Waren 2013 noch 189 Hundebisse registriert, sank dieser Wert 2014 auf 130 und im Vorjahr schließlich auf 109. In 62 Fällen waren Menschen betroffen, 42 Mal andere Hunde, fünf Mal andere Tiere. Zwar entfielen 2015 auf den Deutschen Schäferhund die meisten Bissvorfälle, nämlich 21, allerdings ist dieser im Land auch weit verbreitet. Gemessen an der Population würde der Kaukasische Ovtcharka (3 Fälle) vor dem Bullmastiff (2) rangieren.

Für den Fall an der Hegebreite kommt das Gesetz zwar zu spät, aber aus dem Bernburger Rathaus wird dennoch signalisiert, dass die Besitzerin des Tieres aktuell keine Konsequenzen zu befürchten hat. „Das Ordnungsamt wird nur tätig, wenn es durch die Polizei darüber offiziell informiert wird“, erklärte gestern Dezernent Holger Dittrich. Eine Presseberichterstattung spiele also keine Rolle.

Für die Diskussionsteilnehmer in den sozialen Netzwerken liegt der Fall ohnehin eindeutig: Das Tier hat lediglich sein Revier und sein Frauchen verteidigt. (mz)