1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Dessau-Roßlau
  6. >
  7. Nach Facebook-Posting: Nach Facebook-Posting: Polizist wird wegen Verleumdung angezeigt

Nach Facebook-Posting Nach Facebook-Posting: Polizist wird wegen Verleumdung angezeigt

28.01.2016, 19:55
Das Facebook-Posting des Beamten
Das Facebook-Posting des Beamten MZ Lizenz

Dessau-Roßlau - Aufgrund seiner Äußerungen zum Umgang mit Straftaten von Flüchtlingen läuft gegen einen Beamten aus dem Kreis Anhalt-Bitterfeld nicht nur ein Disziplinarverfahren. Ein Sprecher der Polizeidirektion (PD) Ost bestätigte Berichte, dass der Mann auch von Amts wegen angezeigt wurde. Die Anzeige wegen Verleumdung beziehe sich auf „falsche Aussagen“ von ihm.

Suspendierung und Disziplinarverfahren

Der Beamte hatte auf Facebook gepostet, dass es offizielle Aussagen bei der Polizei Sachsen-Anhalt und bundesweit gebe, dass „Vergehen von Ausländern und Flüchtlingen wegen Diebstahl, Körperverletzung, Raub usw.“ nicht geahndet werden sollen. Die PD hatte das als unwahr zurückgewiesen, ein Disziplinarverfahren eingeleitet und ihn suspendiert. Zudem verlautete, auf eine Ermahnung habe er mit Beleidigungen reagiert. Wann mit Entscheidungen zu rechnen ist, sei offen. Zwischen Behördenleitung und dem Beamten soll es nach einem Kontakt am Donnerstag in „absehbarer Zeit“ ein Gespräch geben, so ein Sprecher. Der MZ hatte der Mann erklärt, er könne nichts beweisen.

„Der Strafverfolgungszwang für Polizisten ist nicht außer Kraft gesetzt“, sagte Uwe Petermann, Landeschef der Gewerkschaft der Polizei, auf Anfrage. Es gebe in Sachsen-Anhalt keine Festlegungen oder Erlasse, bei Straftaten von Flüchtlingen, Asylbewerbern oder Menschen mit Migrationshintergrund „in anderer Art und Weise vorzugehen“ als üblich. Petermann sagte aber auch: „Noch vor wenigen Monaten sah sich die Polizei dem Vorwurf ausgesetzt, sie würde unsensibel mit diesen Menschen umgehen und lasse multikulturelle Kompetenz vermissen. In diesem Zwiespalt sehen sich derzeit die Kolleginnen und Kollegen und versuchen, richtig zu reagieren.“

Heftige Diskussion zum Fall

Konkret zur Suspendierung des Polizisten äußerte sich Petermann nicht. Nach MZ-Informationen gibt es interne Hinweise an Polizisten zum Umgang mit sozialen Medien, in denen etwa auf ein politisches Mäßigungsgebot oder Verschwiegenheitspflichten des Beamtenrechts verwiesen wird. Im Netz wird der Fall auch auf den Seiten der MZ heftig diskutiert. Einerseits erhält der Beamte viel Zuspruch, andererseits gibt es auch Kritik. (mz/lö)