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Ergänzungsprüfung Erste Hilfe Ergänzungsprüfung Erste Hilfe: Fit für den Notfall

Von Ilka Hillger 15.02.2016, 18:25
Yvonne Stein ist Rettungswachenleiterin der Johanniter.
Yvonne Stein ist Rettungswachenleiterin der Johanniter. Thomas Klitzsch Lizenz

Wittenberg - Aus Rettungsassistenten werden Notfallsanitäter. Gut ein Jahr, nachdem mit Jahresbeginn 2014 das neue Notfallsanitätergesetz in Kraft trat und sich mit der Berufsbezeichnung auch die Ausbildung und das Berufsbild änderten, haben jetzt die ersten Rettungsassistenten der Johanniter im Landkreis Wittenberg ihre Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter absolviert. Fünf Frauen und Männer freuten sich Ende Januar über den erfolgreichen Abschluss ihrer Zusatzqualifikation.

Zeitintensiver Kurs

„Bereits im September hatten wir begonnen, uns selbstständig auf die angekündigten Lehrinhalte vorzubereiten. Im Dezember besuchten wir dann den 60-stündigen Vorbereitungskurs, auf den nochmals ein Selbststudium zur Vertiefung aufbaute. Das war ziemlich zeitintensiv, iPad und Bücher waren unsere ständigen Begleiter - auch in der Weihnachtszeit mit der Familie“, blickt Yvonne Stein, Rettungswachenleiterin der Johanniter im Landkreis Wittenberg, auf die vergangenen Monate zurück. Kein Wunder, dass mit ihr auch die Kollegen Christian Sens, Michael Hädicke, Witold Raport und Christian Gatniejewski die Abschlussprüfungen reibungslos meisterten.

Täglich hilft das Team der Johanniter in Wittenberg in Not geratenen Bürgern und rettet Leben. Da es den Beruf in dieser Form künftig nicht mehr geben soll, setzten sich Yvonne Stein und die Männer für die Zusatzqualifikation erneut auf die Schulbank.

„Die modernisierte Grundausbildung und die Zusatzqualifikation machen das Berufsfeld Rettungsdienst noch attraktiver. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist eine Offensive im Bereich Aus- und Fortbildung wichtig“, meint Stein und begrüßt die neue Berufsordnung - auch wenn der Erwerb des Zertifikates neben Beruf und Familie eine Herausforderung darstellte. Die Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes bildet die Grundlage für die lange geforderte Modernisierung und Aufwertung des Berufes des Rettungsassistenten. Das neue Notfallsanitätergesetz beinhaltet eine siebenjährige Übergangszeit, in der es den aktuell tätigen Rettungsassistenten die Möglichkeit gibt, sich weiter zu qualifizieren und die Prüfung zum Notfallsanitäter nachträglich abzulegen. „Die Johanniter sind bestrebt, das neue Gesetz schnellstmöglich umzusetzen und alle Rettungsassistenten auf die neue Funktion des Notfallsanitäters zu qualifizieren“, so Yvonne Stein. Nach und nach werde es so im Landkreis Wittenberg noch mehr Johanniter-Rettungspersonal mit dem neuen Abzeichen „Notfallsanitäter“ geben.

Übergangsfrist bis 2020

Hintergrund der Zusatzqualifikation ist das seit 1. Januar 2014 geltende Notfallsanitätergesetz (kurz: NotSanG), welches das 24 Jahre alte Rettungsassistentengesetz außer Kraft setzte. Der Gesetzgeber hat damit das bisherige Berufsbild „Rettungsassistent“ dem aktuellen Stand medizinischer und rettungsdienstlicher Erkenntnisse angepasst.

Die derzeit rund 40 000 Rettungsassistenten in Deutschland haben die Möglichkeit, sich innerhalb einer Übergangsfrist bis 2020 weiterzubilden. Rettungsassistenten mit drei Jahren Erfahrung müssen sich weiterqualifizieren; wer mehr als fünf Jahre Berufserfahrung hat, darf nach einer erfolgreich bestandenen staatlichen Ergänzungsprüfung die Berufsbezeichnung Notfallsanitäter führen.

Der Notfallsanitäter als höchste Qualifikation für das Rettungspersonal verfügt mit der Gesetzesänderung über umfassendere, eigenständigere Handlungskompetenzen als der Rettungsassistent. Damit bis zum Eintreffen des Notarztes keine wertvolle Zeit verstreicht, dürfen Notfallsanitäter unter bestimmten Bedingungen am Einsatzort auch neue, bisher dem Arzt vorbehaltene Maßnahmen durchführen.

Dazu gehören unter anderem das Legen von Venenzugängen, das Defibrillieren, das Einführen von Beatmungshilfen, Wiederbelebungsmaßnahmen sowie das Verabreichen bestimmter Notfallmedikamente. Bisher gliederte sich die Grundausbildung in jeweils ein Jahr Theorie und Praxis auf.

Nun ist für zukünftige Notfallsanitäter eine dreijährige Berufsausbildung eingeführt worden. Die bisherigen Rettungsassistenten können die Berufsbezeichnung mit einer Zusatzqualifikation erwerben, so wie es die Rettungsassistenten der Johanniter in den vergangenen Monaten getan haben. (mz)