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82-Jährige vergewaltigt und ermordet 82-Jährige vergewaltigt und ermordet: Täter muss neun Jahre in Haft

16.02.2016, 09:24
Im Prozess wegen der Ermordung und Vergewaltigung einer 82 Jahre alten Frau ist vor dem Landgericht Mühlhausen das Urteil gefallen.
Im Prozess wegen der Ermordung und Vergewaltigung einer 82 Jahre alten Frau ist vor dem Landgericht Mühlhausen das Urteil gefallen. dpa-Zentralbild

Mühlhausen - Das Verbrechen hat die Menschen in dem Städtchen in Nordthüringen erschüttert: Eine 82-Jährige wird in Oldisleben (Kyffhäuserkreis) vergewaltigt und ermordet. Später wird ein angehender Krankenpfleger festgenommen - ein Nachbar der Seniorin. Für neun Jahre soll der 20-Jährige nun ins Jugendgefängnis. Begleitet vom lauten Schluchzen seiner Mutter verurteilte ihn das Landgericht Mühlhausen am Dienstag wegen Mordes und Vergewaltigung. Mehrfach hat sich der 20-Jährige demnach an der Frau vergangen - und ihr anschließend die Kehle durchgeschnitten. Warum, bleibt auch nach dem Urteil offen. „Wir konnten den Grund für die Tat nicht feststellen“, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Schuppner.

Seit Mitte Januar hat die Jugendstrafkammer versucht, die Hintergründe der schrecklichen Tat vom Mai 2015 aufzuklären. Wegen „schützenswerter Interessen des Heranwachsenden“ geschah dies unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Lange Zeit war unklar, ob überhaupt ein Prozessdetail öffentlich gemacht wird. Doch der Angeklagte hat sich laut Richter Schuppner dafür ausgesprochen. Und so wird das Urteil öffentlich verkündet.

40 Minuten dauert die Urteilsbegründung im Saal VIII des Mühlhäuser Landgerichtes. An einigen Stellen verwendet der Vorsitzende Richter Pseudonyme, um der geheimen und komplett nichtöffentlichen Beweisaufnahme gerecht zu werden.

Der Richter beschreibt, was das Geschehen so unbegreiflich macht: Weder habe der Angeklagte eine Gehirnschädigung noch eine Persönlichkeitsstörung. Die Schuldfähigkeit sei in keiner Weise eingeschränkt, beruft sich Schuppner auf den psychiatrischen Gutachter. Der Azubi habe Reue gezeigt und sei verzweifelt. Er könne sich die Tat in der Wohnung der pflegebedürftigen Nachbarin nicht erklären. Ein „schauspielerisches Talent“ oder eine „Präferenz zu Sexualpraktiken“ seien nicht festgestellt worden, auch kein übermäßiger Konsum von gewaltverherrlichenden Spielen.

Der Angeklagte habe gestanden, nach einem Discobesuch alkoholisiert gewaltsam in die Wohnung der Nachbarin - von seiner Mutter „Tante Christa“ genannt - eingedrungen zu sein. Diese habe ihn erkannt. „Die Frau hatte keine Möglichkeit zur Gegenwehr“, heißt es im Urteil. Nach der mehrfachen Vergewaltigung würgte er sie zunächst, „um die Tat zu verdecken.“ Dann holte er ein 15 Zentimeter langes Messer aus der Küche - und durchtrennte ihre Kehle. Die 82-Jährige verblutete.

Den Ermittlern gab der 20-Jährige Rätsel auf. Bei einer Zeugenvernehmung kurz nach der Tat sei er „cool und äußerst empathisch“ aufgetreten. Erst drei Wochen später ergab die DNA-Probe, dass es sich bei ihm um den gesuchten Mordverdächtigen handelte.

Motiv bleibt unklar

Warum „Tante Christa“ sterben musste, bleibt das Geheimnis des Angeklagten. Vor fünf Jahren war er von Berlin nach Oldisleben gezogen, als sein Großvater pflegebedürftig wurde. Ob der Ortswechsel, die zahlreichen Verluste durch Partnerwechsel der Mutter oder erlittene Enttäuschungen zu der Tat führten - „wir wissen es nicht“, so Schuppner.

Der Tod des Großvaters im Februar 2015, die Trennung von der Freundin hat ihn laut Urteil in jedem Fall getroffen. Vier Wochen vor der Tat gab es einen Selbstmordversuch. In der Tatnacht hatte der Angeklagte noch intensiven „Whats app“-Kontakt zu einer Ex-Freundin. „Ich werde dich nicht vergessen“, hieß es da. „Hast du gesoffen“, war die Reaktion der Ex-Freundin, die zu ihm kommen sollte, aber wegen ihrer Nachtschicht verhindert war.

Mit dem Urteil blieben die Richter geringfügig unter dem Antrag der Staatsanwältin, die neuneinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Das Gericht riet dem jungen Mann dringend, in einer Psychotherapie die Widersprüche in seiner Persönlichkeit aufzuarbeiten.