1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Gesundheit
  6. >
  7. Fragen zur Patientenverfügung geklärt: Fragen zur Patientenverfügung geklärt: Ohne Vollmacht geht nichts

Fragen zur Patientenverfügung geklärt Fragen zur Patientenverfügung geklärt: Ohne Vollmacht geht nichts

31.01.2016, 10:57
Seit dem Jahr 2009 ist gesetzlich geregelt, dass Ärzte eine Patientenverfügung umsetzen müssen. Allerdings haben viele Patienten offenbar ihre Zweifel, ob sich Ärzte im Ernstfall an die Vorgaben halten.
Seit dem Jahr 2009 ist gesetzlich geregelt, dass Ärzte eine Patientenverfügung umsetzen müssen. Allerdings haben viele Patienten offenbar ihre Zweifel, ob sich Ärzte im Ernstfall an die Vorgaben halten. dpa Lizenz

Halle (Saale) - Elke P., Aschersleben: Wie kann ich verhindern, dass bei meiner Handlungsunfähigkeit das Gericht einen gesetzlichen Betreuer für mich bestellt?

Antwort: Nach dem Gesetz soll eine Betreuung nicht angeordnet werden, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer vorgenommen werden können. Voraussetzung für die Vermeidung der Betreuung aber ist, dass die Vollmacht wirksam erteilt wurde und nach Form, Inhalt und Umfang im Hinblick auf die zu erledigenden Angelegenheiten ausreichend ist. Bestehen Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung kann dies dazu führen, dass trotz Vorliegen einer Vollmacht die Betreuung angeordnet wird.

Adelheid N., Droyßig: Ich habe in einer Betreuungsverfügung meinen Sohn eingetragen. Worauf muss ich achten?

Antwort: Die Betreuungsverfügung gilt nur für den Fall, dass Sie geschäftsunfähig sind und keine Vollmachten für Ihre Vertretung erteilt hatten. Sie beinhaltet den Wunsch an das Gericht, dann Ihren Sohn als Betreuer zu bestellen. Wollen Sie die Kosten der gerichtlichen Anordnung einer Betreuung sparen, dann sollten Sie Ihrem Sohn eine Vollmacht erteilen.

Benno L., Halle: Wie lange gilt eine Vorsorgevollmacht, die ich jemandem erteilt habe?

Antwort: Sie gilt zu Lebzeiten, egal, ob Sie geschäftsfähig sind oder nicht. Und sie gilt über den Tod hinaus, wenn es in der Vollmacht festgelegt wurde. Das bedeutet zum Beispiel, dass Ihr Bevollmächtigter nach Ihrem Tod sofort Ihre Wohnung kündigen kann und nicht erst auf den Erbschein warten muss. Eine Vollmacht kann von Ihnen als Vollmachtgeber oder von den Erben widerrufen werden.

Durch Notar beglaubigt

Sabine K., Halle: Kann ich meine Vorsorgevollmacht selbst aufsetzen oder brauche ich unbedingt einen Notar?

Antwort: Jeder kann seine Vollmacht selbst schreiben. Eine praxisgerechte Formulierung ist allerdings schwieriger als man glaubt. Das Internet bietet hier eine Fülle an Formularen. Doch viele dieser Formulare sind wenig praxistauglich und führen beim Ausfüllen ohne fachliche Beratung zu Widersprüchen. Das beeinträchtigt ihre Verwendbarkeit oder führt schlichtweg dazu, dass die Vollmacht nicht das Papier wert ist, auf dem sie steht. Formerfordernisse bestehen für Grundstücks- und Registergeschäfte. Hier reicht eine privatschriftliche Vollmacht nicht aus, Vollmachten für diese Zwecke müssen durch einen Notar beglaubigt sein.

Helga L., Weißenfels: Wir haben Grundbesitz. Mein Mann will aber die Vollmacht nicht beim Notar machen. Was passiert im Ernstfall?

Antwort: Wird einer von Ihnen handlungsunfähig oder muss in ein Pflegeheim und der andere möchte das Grundstück verkaufen, ist dies mit einer handschriftlichen Vollmacht nicht möglich. Für den Verkauf wäre dann die Bestellung eines Betreuers bei Gericht erforderlich. Eine gerichtliche Betreuung ist kostenintensiver als eine einmalige Gebühr beim Notar.

Torsten P., Bad Schmiedeberg:Was muss ich bezüglich meiner Vollmacht tun, wenn sich die Angaben zum Wohnort geändert haben?

Antwort: Wenn in den Dokumenten die Geburts- und weitere persönliche Angaben stehen, ist alles geklärt. Bei Bedarf könnten Sie über die Meldebescheinigung belegen, dass Sie der Unterzeichner oder Bevollmächtigte sind.

Inge T., Harz: Meine Mutter hat mir eine handschriftliche Vollmacht erteilt. Darin hat sie mich auch beauftragt, ihre Bankgeschäfte zu erledigen. Die Bank erkennt die Vollmacht nicht an. Ist das rechtens?

Antwort: Ja. Banken verlangen für Rechtsgeschäfte eine notarielle Vollmacht um sicherzugehen, dass die Vollmacht auch vom Vollmachtgeber selbst erteilt wurde. Banken haben auch eigene Vollmachtsformulare, die Ihre Mutter vor Ort direkt unterschreiben kann.

Anke B., Dessau-Roßlau: Was spricht für eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht?

Antwort: Bei der Beurkundung einer Vorsorgevollmacht erfragt der Notar den Willen des Vollmachtgebers, klärt den Sachverhalt und belehrt über die rechtliche Tragweite der Erklärungen. Dies schützt vor Irrtümern. Gewährleistet werden klare und eindeutige Formulierungen, die den individuellen Bedürfnissen und Wünschen entsprechen. Der Notar ist verpflichtet, bei der Beurkundung die Geschäftsfähigkeit des Erschienenen zu prüfen. Gerade bei hochbetagten Vollmachtgebern hilft dies, spätere Streitigkeiten über die Wirksamkeit der Vollmacht zu vermeiden. Auch die Identität des Vollmachtgebers wird geprüft. Im Rechtsverkehr mit Banken, Behörden oder sonstigen Stellen genießen beurkundete Vorsorgevollmachten daher besondere Akzeptanz. Ein weiterer Vorteil: Geht eine beurkundete Vollmacht verloren, können die Bevollmächtigten weitere Ausfertigungen beim Notar erhalten und sind selbst dann noch handlungsfähig, wenn der Vollmachtgeber schon nicht mehr geschäftsfähig ist.

Kosten für den Notar

Tilo M., Halle: Mit welchen Kosten muss ich beim Notar rechnen?

Antwort: Die Kosten einer beurkundeten Vorsorgevollmacht richten sich vorrangig nach dem Vermögen des Vollmachtgebers. Bei einem Vermögen von 100.000 Euro fallen für eine umfängliche Vollmacht maximal 165 Euro nebst Umsatzsteuer und Auslagen an. Die anfallenden Kosten stehen in einem angemessenen Verhältnis zum praktischen Nutzen, den man vollends erkennt, wenn die Notlage eingetreten ist. Zum Vergleich: Allein die jährlichen Gerichtsgebühren für eine Dauerbetreuung im Vermögensbereich belaufen sich auf mindestens 200 Euro.

Tina R., Landsberg: Ich habe ein Testament gemacht. Reicht dies als Vorsorge aus?

Antwort: Nein, das Testament regelt die Vermögensverteilung nach Ihrem Tod. Eine Vorsorgevollmacht soll Ihnen und Ihren Angehörigen noch zu Lebzeiten helfen, alle notwendigen Dinge zu regeln für den Fall, dass Sie, aus welchem Grund auch immer, verhindert sind.

Horst L., Zeitz: Ich bin noch skeptisch. Wozu brauche ich denn eine Patientenverfügung?

Antwort: Wer nicht möchte, dass er in einem unheilbaren Zustand von Maschinen künstlich am Leben gehalten wird, legt darin fest, wie er bei einer schweren Krankheit behandelt werden will, wenn er sich nicht mehr selbst äußern kann. Die Patientenverfügung nimmt insoweit Erklärungen vorweg, die ein Patient bei Bewusstsein unmittelbar gegenüber dem Arzt abgeben könnte. Viele Menschen verfügen, dass im Falle eines Zustands ohne Aussicht auf Besserung keine lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen werden sollen, sondern lediglich eine schmerzlindernde Behandlung erfolgen soll.

Janet K., Brehna: Wie muss eine Patientenverfügung aussehen, damit sie auch anerkannt wird?

Antwort: Fragen der Form und der Beachtung von Patientenverfügungen sind seit 2009 gesetzlich geregelt. Danach muss der Patientenwille schriftlich verfügt sein. Der Arzt hat den so verfügten Willen anzuerkennen. Neben einer Patientenverfügung sollte auch eine Vorsorgevollmacht erteilt werden. So kann der Wille des Patienten durch dessen Vertrauensperson zur Geltung gelangen. Gibt es strittige Fragen, muss auch bei Vorliegen einer Patientenverfügung zusätzlich das Gericht eingeschaltet werden. Zu Streit kann es kommen, wenn Ihr Wille nicht eindeutig formuliert ist, das kann auch durch das Ankreuzen von Formularen der Fall sein. Angezweifelt werden kann auch, ob die Patientenverfügung persönlich unterschrieben wurde oder der Patient noch geschäftsfähig war, als er diese unterschrieben hat. Um dem entgegenzuwirken, sollte auch bei der Patientenverfügung ein Fachmann hinzugezogen werden.

Organspende in der Verfügung

Elke D., Wernigerode: Was sollte die Patientenverfügung beinhalten?

Antwort: Mit einer Patientenverfügung können Sie sowohl regeln, wie Sie behandelt werden wollen, aber auch, welche Behandlungen und Maßnahmen Sie eventuell ablehnen. Wer nicht möchte, dass er in einem unheilbaren Zustand künstlich am Leben gehalten wird, legt darin fest, ob und wie er behandelt werden will, wenn er sich selbst nicht mehr dazu äußern kann. Ein Gespräch mit dem Arzt kann helfen, das Ausmaß von Krankheiten zu erfassen und so zu entscheiden, was man möchte und was nicht. Der Wille sollte so konkret wie möglich dokumentiert werden.

Ralf T., Halle: Ist es sinnvoll, die Bereitschaft zur Organspende in die Patientenverfügung aufzunehmen?

Antwort: Die Patientenverfügung sollte auch Erklärungen beinhalten, die die Organspende betreffen. Wer seinen Entschluss bekundet hat, erspart unter Umständen seinen Angehörigen eine große Belastung. Denn liegt keine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende vor, müssen die nächsten Angehörigen eine Entscheidung treffen. Ein wichtiger Grund: Werden in einer Patientenverfügung lebensverlängernde Maßnahmen abgelehnt, kann es sein, dass nach der Feststellung des Hirntodes sämtliche Apparate abgeschaltet werden müssen. Eine Organentnahme wäre nicht mehr möglich. Liegt eine Patientenverfügung vor, die lebenserhaltende Maßnahmen untersagt und gleichzeitig die Spendenbereitschaft dokumentiert, werden bis zur Realisierung einer möglichen Organspende die intensivmedizinischen Maßnahmen, zum Beispiel Beatmungstherapie, fortgeführt, um die Transplantationsfähigkeit der Organe zu erhalten.