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Bestattung von Hund, Katze und Co.  Bestattung von Hund, Katze und Co. : Was passiert mit toten Haustieren?

25.01.2016, 10:40
Das Grab einer Katze auf einem Tierfriedhof
Das Grab einer Katze auf einem Tierfriedhof dpa Lizenz

Köthen - So schwer Tierhaltern der Gedanke auch fällt. Ihre Begleiter leben nicht ewig. Wenn Hund, Katze und Co. sterben, geht mit der Trauer auch die Frage einher: Was tun mit dem toten Tier?

Verstorbene Tiere, sagt Landkreissprecher Udo Pawelczyk, würden grundsätzlich dem Tierkörperbeseitigungsgesetz unterliegen. „Dafür gibt es Tierkörperbeseitigungsanstalten“, sagt er und weist auf die SecAnim GmbH in Mützel hin. „Heimtiere machen einen sehr geringen Teil unserer Arbeit aus“, merkt Unternehmenssprecherin Anna Mojsejenko an. SecAnim würde sich vor allem um Tiere aus landwirtschaftlichen Betrieben kümmern.

Wer einen würdevolleren Abschied für seinen zwei- oder vierbeinigen Liebling sucht, hat mittlerweile verschiedenste Möglichkeiten:

Zunächst einmal ist da natürlich der eigene Garten. Hunde, Katzen und kleinere Haustiere dürften dort unter bestimmten Voraussetzungen begraben werden, sagt Udo Pawelczyk. „Das Grab sollte mindestens zwei Meter von Bachläufen und öffentlichen Wegen entfernt und mindestens 80 Zentimeter tief sein“, sagt der Landkreissprecher. Grundsätzlich verboten sei die Gartenbestattung in Wasserschutzgebieten. Wer unsicher sei, solle einfach die Stadt- oder Gemeindeverwaltung kontaktieren.

Wer keinen eigenen Garten hat, kann sein Tier auf einem Tierfriedhof begraben lassen. Zum Beispiel in Dessau-Mosigkau.

Empfehlen kann Tierärztin Christine Goßrau auch das Unternehmen „Tierbestattung im Rosengarten“ in Leipzig. Hier werden tote Tiere eingeäschert. Die Asche kann in einer Urne entweder mit nach Hause genommen werden oder wird auf den Grünflächen im Umkreis des Kleintierkrematoriums zerstreut.

Auf eines möchte Udo Pawelczyk noch hinweisen: „Tierkörper sind grundsätzlich nicht über die reguläre Abfallentsorgung zu ,entsorgen’“. Bio- und Restmülltonne sind also tabu. Auch im nächstgelegenen Wald dürfen Tiere nicht bestattet werden. (mz/sgr)