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Erpressung am Süßen See Erpressung am Süßen See: Noch kein Termin für Angler-Prozess

28.01.2016, 14:09
Angler am Süßen See in Seeburg
Angler am Süßen See in Seeburg archiv Lizenz

Halle (Saale)/Eisleben - Für den Berufungsprozess um die Erpressung von Anglern am Süßen See gibt es noch keinen Termin. Wie der Sprecher des Landgerichts Halle, Wolfgang Ehm, auf MZ-Anfrage sagte, werde die Sache nicht vor Mai verhandelt. Das Amtsgericht Eisleben hatte im September 2015 einen Privatdetektiv aus Brandenburg wegen Erpressung in 14 Fällen zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen á 25 Euro, also 3 750 Euro, verurteilt. Der Detektiv, der im Auftrag des Fischers Ulrich Kulawik am See Kontrollen durchführte, soll von Anglern bei Verstößen Geldzahlungen gefordert haben. Im Gegenzug soll er versprochen haben, man werde auf Strafanzeigen verzichten. Laut Zeugenaussagen wurden bis zu 750 Euro gezahlt.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Nach seiner Darstellung hätten die Angler freiwillig gezahlt. Seine Verteidigerin hatte Freispruch gefordert. Sowohl der Angeklagte, als auch die Staatsanwaltschaft haben gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt. Staatsanwalt Norbert Hartge hatte eine Geldstrafe von 270 Tagessätzen beantragt. (mz/jm)