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Gebühren für Abwasser-Leitungen aus DDR-Zeiten Gebühren für Abwasser-Leitungen aus DDR-Zeiten: Sachsen-Anhalter streiten vor Gericht

Von Jan Schumann 12.02.2016, 19:08
Münzen im Abfluss eines Spülbeckens
Münzen im Abfluss eines Spülbeckens dpa Lizenz

Magdeburg - Tausende Grundstückseigentümer in Sachsen-Anhalt wollen gegen nachträgliche Beitragszahlungen für DDR-Abwasseranschlüsse vor Gericht ziehen. Sie wollen so verhindern, dass sie für bereits bezahlte Anschlüsse, die vor 1991 gelegt wurden, erneut zur Kasse gebeten werden. Als erstes hat die Bürgerinitiative für gerechte Abwasserabgaben aus Weißenfels (Burgenlandkreis), die rund 1 500 Mitglieder vertritt, beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg (OVG) einen sogenannten Normenkontrollantrag gestellt. „Weitere Verfahren sind in der Vorbereitung“, sagte die hallesche Anwältin Anke Thies, die die Initiative vertritt, gegenüber der MZ.

Bürger tragen Widerstand nun in die Gerichte

Die hochumstrittenen Abwasserbeiträge - es geht um den sogenannten Herstellungsbeitrag II - waren zuletzt zum Politikum geworden: Zehntausende Grundstückseigentümer im Land hatten 2015 nachträgliche Rechnungen ihrer Abwasserzweckverbände erhalten. Je nach Grundstücksgröße lagen die Forderungen teils im fünf- und sechsstelligen Bereich. Das Geld wird für die Abwasserinfrastruktur verwendet. Rund 80 000 Sachsen-Anhalter hätten die nachträglichen Rechnungen erhalten, schätzt der Eigentümerverband Haus und Grund.

Die Bürger tragen ihren Widerstand nun in die Gerichte. So will im März auch die Hettstedter „Bürgerinitiative gegen die nachträgliche Erhebung von Anschlussbeiträgen“ einen Normenkontrollantrag beim Magdeburger OVG einreichen. „Wir halten die Beitragssatzung des Abwasserzweckverbandes für unwirksam“, sagte Wilfried Schön, Sprecher der Initiative. Mit rund 500 Mitgliedern gehört sie zu den Großen im Land. Ähnliche Zusammenschlüsse in Eisleben (Mansfeld-Südharz), Wolmirstedt (Börde) und Zorbau (Burgenlandkreis) bereiten ebenfalls rechtliche Schritte vor, sagte Thies. Die Rechtsanwältin vertritt all diese Initiativen. „Für ein Normenkontrollverfahren, mit dem eine Satzung überprüft wird, rechnen wir ungefähr ein Jahr“, sagte sie.

Hoffnung schöpfen die Grundstückseigentümer aufgrund jüngster Gerichtsentscheidungen in Brandenburg. Am Donnerstag hatte das OVG Berlin-Brandenburg zwei Cottbussern Recht gegeben, die gegen nachträgliche Beiträge geklagt hatten. Sie bekommen ihr Geld zurück - auf diesen Ausgang hoffen auch die betroffenen Sachsen-Anhalter. Das Berliner Gericht war damit der Ansicht des Bundesverfassungsgerichts gefolgt, das bereits im November zugunsten der Kläger entschieden hatte.

Verfassungsrechtler soll Rechtslage prüfen

Die Signale aus den Gerichten hatten in den vergangenen Wochen auch im Landes-Innenministerium für Bewegung gesorgt. Ressort-Chef Holger Stahlknecht (CDU) hatte bis zur Klärung „aufgeworfener Rechtsfragen“ veranlasst, dass das Geld für offene Bescheide vorerst nicht von den Zweckverbänden eingetrieben werden solle. Der Erlass gilt weiterhin. Laut Ministerium soll ein Verfassungsrechtler mit der Prüfung der Rechtslage beauftragt werden - das hatte auch der Landtag beschlossen. Derzeit ist das Ministerium dabei, einen Experten zu finden. Der Rechtsstreit in Sachsen-Anhalt dreht sich um eine Übergangsregelung, die 2014 ins Kommunalabgabengesetz aufgenommen wurde und den Verbänden eine letzte Frist zum nachträglichen Geldeintreiben einräumte - bis Dezember 2015.

Experten sind allerdings der Ansicht, dass das Brandenburger Urteil vorerst keine Auswirkungen auf Sachsen-Anhalt habe. „Die Lage in Brandenburg ist zwar geklärt, in Sachsen-Anhalt ist weiterhin alles offen“, sagte Holger Neumann, Landespräsident von Haus und Grund. In einem Schreiben an Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) forderte Neumann, dass die Regierung zur schnellen Klärung selbst einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht stellen solle. (mz)