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Anschläge auf Asylheime Anschläge auf Asylheime: Härtere Rechtslage hätte Angriffe auf Flüchtlinge verhindern können

Von Christian Bommarius 08.02.2016, 14:20

Berlin - In der Nacht zum 25. November 1990 wurde in Eberswalde (Brandenburg) der Angolaner Amadeu Antonio Kiowa  von einem Mob Neonazis erschlagen, die zum „Negeraufklatschen“ ausgezogen waren. Einer der Täter sprang dem am Boden liegenden Kiowa mit beiden Füßen auf den Kopf, das Opfer starb an einem Tritt in die Augenhöhle. 20 voll ausgerüstete Polizisten, die sich in der Nähe des Tatorts aufhielten, griffen nicht ein, um mit den Neonazis „nicht in Konflikt“ zu geraten.

Die Angeklagten wurden selbstverständlich wegen Mordes beziehungsweise  Totschlags verurteilt, allerdings nur in den Medien.  Das Bezirksgericht Frankfurt (Oder) erkannte nicht mehr als eine Körperverletzung  mit Todesfolge und begnügte sich mit milden, zum Teil zur Bewährung ausgesetzten  Freiheitsstrafen.

Die Justiz ist schnell beleidigt, wenn ihr vorgeworfen wird, auf dem rechten Auge blind zu sein. Aber man hätte Anfang der 90-er Jahre auf beiden Augen blind sein müssen, um die einseitige Blindheit der  Justiz zu übersehen. Damals hat die Justiz erst Hunderte von Brandanschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte sehen müssen, um darin die Merkmale von Kapitalverbrechen  zu erkennen. Bis dahin hatte sie bei Angriffen auf Ausländerunterkünften in der Regel zum mildest möglichen Straftatbestand gegriffen und entsprechend die Strafen stets im untersten Bereich gesucht und gefunden.

Der Tiefschlaf des Staats und der Gesellschaft

Erst im April 1994 leitete der Bundesgerichtshof eine Kurskorrektur in der Rechtsprechung ein: Wenn Brandflaschen durch das Fenster eines Wohnhauses geworfen würden, sei von einer lebensbedrohlichen Gewalthandlung, also von einem versuchten Mord auszugehen, hieß es in einer Entscheidung vom 28. April 1994 (Az. 4 StR 81/94).

Niemand weiß, ob weniger Ausländer- und Flüchtlingsheime in Deutschland angezündet worden wären, hätte der Bundesgerichtshof nicht erst im Frühjahr in dem Brandanschlag einen Mordversuch erkannt. Und niemand kann sagen, ob die Verurteilung der Mörder Amadeu Antonio Kiowas wegen Mordes nur ein Verbrechen an Ausländern verhindert hätte.

Aber sicher ist, dass Gesellschaft, Politik und Justiz die Verbrechen im Land damals so lange und so laut beschwiegen, bis kein Schrei der Opfer mehr zu hören war. Und sicher ist auch, dass in den 90er Jahren Staat und Gesellschaft früher aus ihrem Tiefschlaf gerissen worden wären, wenn die deutschen Gerichte von Anfang an das Anzünden von Ausländerunterkünften als Mordversuch und den Mord an Ausländern als Mord bezeichnet hätten.