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Prozess am Landgericht Halle Prozess am Landgericht Halle: Schutzgeld im Knast erpresst

Von Nicolas Ottersbach 02.02.2016, 17:42
Das Landgericht in Halle
Das Landgericht in Halle Archiv/Möbius Lizenz

Raßnitz/Halle (Saale) - Zwei Häftlinge stehen wegen versuchter räuberischer Erpressung und schwerer Körperverletzung vor Gericht. Ein 23-Jähriger und ein 22 Jahre alter Mann sind angeklagt. Gestern hat am halleschen Landgericht der Prozess begonnen. Die Männer sollen im vergangenen April von zwei Mithäftlingen in der Jugendanstalt Raßnitz Schutzgeld erpresst und sie angegriffen haben. Die Angeklagten schweigen allerdings zu den Vorwürfen. Die früheren Insassen, die mittlerweile entlassen wurden, erschienen gestern gar nicht erst zur Verhandlung, die in den kommenden Tagen von Richter Detlev Bortfeldt fortgesetzt wird. Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen von mindestens fünf Jahren - einem der beiden Männer, der schon wegen Mordes verurteilt wurde, sogar die Sicherungsverwahrung.

Drei Päckchen Tabak als Schutzgeld

Was sich genau am 22. April 2015 in der Jugendanstalt zugetragen hat, davon zeugen bisher nur die Aussagen, die die beiden Geschädigten damals zu Protokoll gaben. In der Holzwerkstatt der Berufsausbildung des Raßnitzer Jugendanstalt soll einer der Angeklagten einem Mithäftling so kräftig auf das Trommelfell geschlagen haben, dass das Opfer anschließend angab, nichts mehr hören zu können. Damit sollte wohl einer Forderung Nachdruck verliehen werden: Schutzgeld in Form von drei Päckchen Tabak. Wenige Minuten später soll der andere Angeklagte dann auf den Mitgefangenen losgegangen sein und ihm einen Meißel auf den kleinen Finger gesetzt haben - wieder eine unmissverständliche Drohung.

Noch am selben Vormittag wiederholten die Beiden laut Anklage ihre Masche bei einem anderen Häftling. Diesmal wurde das Opfer unter anderem mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen - und auch der Meißel kam erneut zum Einsatz. Erst durch eine Justizvollzugsbeamte wurde der Vorfall bekannt. Sie habe einen der beiden Angeklagten angesprochen - er habe verunsichert reagiert und ihr dann von der Schutzgelderpressung erzählt, ebenso wie sein Komplize. Die Verteidiger Tino Brechmann und Ilka Sander sahen darin ein mögliches Komplott. Dass es in der Anstalt grundsätzlich möglich sei, unbeobachtet eine solche Tat zu begehen, davon berichtete die Raßnitzer Vollzugsleiterin. „Die Werkstatt ist so groß, dass man sie nicht hundertprozentig überwachen kann“, sagte sie. Zum damaligen Zeitpunkt waren zwar zwei Lehrmeister in der Werkstatt anwesend. Sie sollen aber nichts mitbekommen haben. Ebenso sei plausibel, dass ein Meißel für die Verletzungen benutzt worden sei. „Die Werkzeuge werden von den Lehrmeistern für die Arbeitszeit ausgeliehen und müssen dann wieder zurückgebracht werden“, erklärte die Vollzugsleiterin. (mz)