1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Merseburg
  6. >
  7. Abwassergebühren im Saalekreis: Abwassergebühren im Saalekreis: Laut Verband hat Erlass kaum Folgen

Abwassergebühren im Saalekreis Abwassergebühren im Saalekreis: Laut Verband hat Erlass kaum Folgen

Von Undine Freyberg und Melain van Alst 27.01.2016, 11:08
Münzen im Abfluss eines Spülbeckens
Münzen im Abfluss eines Spülbeckens dpa Lizenz

Merseburg/Günthersdorf - Nachdem das Innenministerium die Abwasser-Zweckverbände in Sachsen-Anhalt mit einem Erlass gebeten hat, „bis auf Weiteres“ keine Beiträge von Altanschlussnehmern einzutreiben, hat die MZ beim Abwasserzweckverband (AZV) Merseburg sowie beim Abwasserbetrieb Luppe-Aue nachgefragt, was das für die Kunden bedeutet.

AZV-Geschäftsführerin Uta Sonnenkalb erklärte, dass man lediglich gebeten werde, Widersprüche nicht sofort zu entscheiden. Allerdings dürften aus ihrer Sicht kaum noch Altanschlussnehmer betroffen sein. Der AZV hatte seine Bescheide an die insgesamt 5.500 Altanschlussnehmer im Verbandsgebiet zwischen Oktober 2014 und Dezember 2015 verschickt. Die Zahlungsfrist für den Beitrag sei einen Monat und drei Tage. Dann gebe es eine Mahnung und nach einer Frist von 14 Tagen die Vollstreckung. Vor der Fälligkeit bestehe die Möglichkeit, einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen.

„Um dem stattzugeben, müssten wir Zweifel an der Richtigkeit unserer eigenen Bescheide haben. Dem ist nicht so, deshalb werden die Anträge von uns in der Regel abgelehnt. Es gab auch noch keinen Fall, in dem jemand glaubhaft nachweisen konnte, dass ihn unsere Forderung in den finanziellen Ruin treiben würde“, sagte Sonnenkalb. Lediglich die Altanschlussnehmer, die ihren Bescheid am 22. oder 23. Dezember erhalten hätten, hätten bis Montag bzw. Dienstag dieser Woche die Möglichkeit gehabt, einen Antrag auf Aussetzung zu stellen, den der AZV in der neuen Situation hätte annehmen können. „Alle anderen Sachen sind durch.“

Rund 2.000 Kunden

Und wenn sich das Kommunalabgabengesetz des Landes nach rechtlicher Prüfung tatsächlich als fehlerhaft herausstellen sollte? Sonnenkalb: „Dann muss neu nachgedacht werden. Dann heißt es neues Spiel neues Glück.“

Für die rund 2.000 Kunden des Abwasserbetriebes Luppe-Aue in Günthersdorf und den Aueortschaften, die ebenfalls im Dezember ihre Bescheide erhalten haben, ändert sich erst einmal nichts. „Wir kommen der Bitte des Innenministeriums natürlich nach“, sagte Vorstand Rüdiger Patzsch. Da die Niederschlagswasserbescheide aber bereits ausgesetzt seien, bleibe alles wie es ist. Nun müsse man die Prüfung abwarten. „Es ist aber gut, dass sich eine höhere politische Ebene der Dinge annimmt“, sagte Patzsch auf Nachfrage. Das führe am Ende zu Rechtssicherheit für die Verbände. Die Kunden waren aufgefordert worden, für die Herstellung teils Jahrzehnte alter Regenwasserleitung zu zahlen.

Hintergrund für den Ministeriumserlass ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einer entsprechenden Regelung in Brandenburg. Das Innenministerium erwartet, dass es auch in Sachsen-Anhalt „zu einer Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen kommen wird“. Deswegen sollten die Verbände das Eintreiben der Altbeiträge aussetzen. (mz)