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Leipzig Leipzig: Bürgerwehr will am 1. Februar erstmals auf die Straße gehen

31.01.2016, 08:38
Auf einem Monitor in Stuttgart ist am 13.01.2016 der Facebook-Eintrag einer lokalen Bürgerwehr in Baden-Württemberg zu sehen.
Auf einem Monitor in Stuttgart ist am 13.01.2016 der Facebook-Eintrag einer lokalen Bürgerwehr in Baden-Württemberg zu sehen. Symbolbild/dpa Lizenz

Dresden/Leipzig - Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) hat Ansichten widersprochen, in Deutschland gebe es einen rechtsfreien Raum. Zugleich hält er Bürgerwehren für problematisch. In Leipzig will am 1. Februar das erste Mal eine Bürgerwehr auf die Straße gehen. Auch bei der Polizei stößt dies auf Bedenken. „Als Polizei sehen wir das kritisch“, sagte Andreas Loepki, Sprecher der Polizei in Leipzig. Bürgerwehren würden sich auf rechtlich dünnem Eis bewegen. Die Polizei Sachsen antwortete auf die Ankündigung der Gründung von Bürgerwehren, sie beobachte diese sehr genau und mit großer Sorge. „Wir werden und können sie weder akzeptieren noch mit ihnen zusammenarbeiten.“

Der Justizminister sagte im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur: „Der Rechtsstaat ist handlungsfähig. Er ist in der Lage, den inneren Frieden zu verteidigen und die Rechtsordnung einzuhalten.“ In Sachsen sei die Zahl der Fälle bei den Staatsanwaltschaften heute im Vergleich zu 2009 um 17 Prozent höher. Die Zahl der Gefangenen steige derzeit moderat an, obwohl Prognosen bei rückläufiger Bevölkerungszahl vom Gegenteil ausgingen.

Allerdings müsse der Staat auf steigende Fallzahlen reagieren, sagte Gemkow: „Die Politik muss dafür sorgen, dass der Staat handlungsfähig bleibt.“ Er halte es für dringend erforderlich, den vor langem beschlossenen Stellenabbau in der sächsischen Justiz zu überdenken. „Gegenwärtig können wir die Aufgaben unter Anspannung aller Kräfte noch bewältigen“, so der Minister. Wenn die bisherige Entwicklung so weitergehe, müsse es aber in der Justiz genau wie bei der Polizei personelle Verstärkungen geben.

Gemkow räumte ein, dass es auch mit Blick auf die Flüchtlingskrise in Teilen der Bevölkerung ein Unsicherheitsgefühl gibt: „Das macht mir Sorgen.“ Die gesellschaftliche Auseinandersetzung werde zunehmend verbal aggressiver und münde sogar in tätliche Auseinandersetzungen. „Daraus entsteht das Gefühl, sich mit anderen zusammenzutun und die gesellschaftliche Ordnung aufrechterhalten zu müssen“, sagte der Minister mit Blick auf Bestrebungen, mit einer Bürgerwehr selbst für Ordnung und Sicherheit sorgen zu wollen.

Der Justizminister sieht das jedoch kritisch. „Es kann schnell passieren, dass Straftatbestände erfüllt werden. Das reicht von Nötigungen über Bedrohungen bis hin zu Amtsanmaßung und dem Verdacht, eine kriminelle Vereinigung zu bilden.“

Gemkow erinnerte an die Rechtslage. Beim sogenannten Jedermanns-Recht könne zwar jeder Bürger nach Paragraf 127 der Strafprozessordnung einen Täter bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, wenn er ihn auf frischer Tat ertappe. Eine Bürgerwehr könne aber nicht bei bloßem Verdacht auf Straftaten Menschen einfach so kontrollieren.

„Darüber hinaus ist es allein Aufgabe von Polizei und Gerichten, das Gewaltmonopol des Staates auszufüllen und zu handeln“, sagte der Minister. Jeder, der sich einer Bürgerwehr anschließe, laufe Gefahr, die Grenzen des straffrechtlich noch Zulässigen zu überschreiten und Straftaten zu begehen: „Das muss jedem klar sein, der sich in eine solche Situation begibt und meint, vielleicht sogar etwas Gutes zu tun.“ In Fällen von Gruppendynamik bestehe immer die Gefahr, dass die Verhältnismäßigkeit außer Acht gerät und letztlich Straftaten die Folge sind.

„Wenn Bürger abends in ihrer Wohnsiedlung nach dem Rechten sehen, ist das noch keine strafbare Handlung“, stellte Gemkow klar. Das könne aber leicht in strafbares Verhalten umschlagen, wenn mehrere Personen uniformiert auftreten und von sich aus Kontrollfunktionen erfüllen wollen. „Solche Eingriffsbefugnisse obliegen nur dem Staat“, sagte Gemkow. (dpa)