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Unzulässige Überstunden? Unzulässige Überstunden?: Stasi-Unterlagen-Behörde im Visier des Rechnungshofes

30.01.2016, 16:31
Ein gebundener Stapel mit Schriftgut aus DDR-Geheimdienstakten in der Behörde des Bundesbeauftragten.
Ein gebundener Stapel mit Schriftgut aus DDR-Geheimdienstakten in der Behörde des Bundesbeauftragten. dpa/Archiv Lizenz

Berlin - Die Behörde des Stasi-Unterlagenbeauftragten Roland Jahn ist ins Visier des Bundesrechnungshofes geraten. Die Prüfer stießen nach Informationen des „Spiegel“ (Samstag) auf eine ihrer Ansicht nach unzulässige Zahl von Überstunden der Pressesprecherin. Zudem warnte der Rechnungshof vor unkalkulierbaren Kosten bei der Rekonstruktion zerrissener Stasi-Akten mit Hilfe von Scannern und Computerprogrammen.

Es bestehe keine verlässliche Perspektive, mit der vorhandenen Technologie den Gesamtbestand der Unterlagen in absehbarer Zeit und zu überschaubaren Kosten wiederherzustellen, zitierte das Magazin aus Mitteilungen der Prüfbehörde.

In einer Stellungnahme der Behörde des Stasi-Unterlagenbeauftragten an den „Spiegel“, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, die Prüfverfahren des Bundesrechnungshofes seien noch nicht abgeschlossen. Man habe aber bei dem Pilotprojekt zur Rekonstruktion zerrissener Akten bereits auf die Hinweise reagiert und ein Konzept zur möglichen Weiterführung entwickelt. Gleichzeitig sei ein externer Experte mit einer Prüfung beauftragt worden.

In Bezug auf die Überstunden der Pressesprecherin erklärt die Behörde, dass diese dem sehr hohen Arbeitsaufkommen geschuldet gewesen seien. In der Pressestelle sei für längere Zeit Personal ausgefallen. Zudem seien neue Kommunikationsstrategien entwickelt und die Organisationsstruktur geändert worden.

Die Sprecherin habe dazu eine Reihe von Sonderprojekten initiiert und betreut. Die Überstunden seien nach rechtlicher Prüfung angeordnet worden. Allerdings sei es in der Verwaltung zu inzwischen korrigierten Fehlern gekommen. (dpa)