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Halle Halle: Athleten klagen gegen das Anti-Doping-Gesetz

Von Christoph Karpe 26.01.2016, 17:38
Diskuswerferin Nadine Müller bei dem Weltmeisterschaften 2015 in Peking.
Diskuswerferin Nadine Müller bei dem Weltmeisterschaften 2015 in Peking. archiv/dpa Lizenz

Halle (Saale) - Nadine Müller packt ihr neues „Spielzeug“ aus. Ein Trainingsgerät, an der Wand zubefestigen und geeignet um Rücken- und Bauchmuskulatur zu stärken. Die WM-Dritte im Diskuswurf hat das schwarze Metall-Konstrukt selbst bestellt und bezahlt. Und weil sie als Hausbesitzerin durchaus handwerklich beschlagen ist, orderte sie extra noch ein paar richtig fette Schrauben. Das Gerät soll ja nicht beim ersten Stresstest durch gewichtige Werfer aus dem Mauerwerk gerissen werden.

Gesetz bereits in Kraft

Im Winter steht eben vorrangig Krafttraining an - so unbeliebt wie notwendig. Schließlich soll es für Nadine Müller auch in Rio mit einer olympischen Medaille klappen. Wenn’s rein ums Sportliche geht, da ist die 30-Jährige guter Hoffnung. Doch eine Sache beschäftigt sie massiv: Das neue deutsche Anti-Doping-Gesetz, das seit Januar in Kraft ist. „Wir Leichtathleten sind in einigen Punkten nicht einverstanden damit. Also werden wir vor das Bundesverfassungsgericht ziehen“, sagt Nadine Müller und spricht dann über die Sorgen, die alle deutschen Sportler gerade umtreiben: „Dass der Besitz von Dopingmitteln uneingeschränkt strafbar ist, kann so nicht stehen bleiben.“ Die Hallenserin gibt ein Beispiel: „Ich lasse hier in der Halle meine Getränke oder auch meine Tasche stehen. Oft unbeaufsichtigt. Jemand, der mir Böses will, jubelt mir Dopingmittel unter. Die werden gefunden und ich gesperrt und gerichtlich belangt. So geht es nicht.“ Von dieser „Angst“ hatte zuvor auch Diskus-Olympiasieger Robert Harting - aktuell wollte er sich nicht äußern - gesprochen. „Ich fühle mich durch das Gesetz nicht geschützt. Die Rahmenbedingungen, die wir Sportler brauchen, existieren nicht“, erklärte der Berliner bevor das Gesetz im Bundestag durchgewunken wurde. Die Bedenken der Sportler wurden dort zwar zur Kenntnis genommen, aber nicht berücksichtigt. Deshalb kämpfen die Athleten nun weiter.

Sportrecht ausgehebelt

Auf einen anderen Aspekt verwies bereits der Deutsche Olympische Sportbund bei einer Erklärung: „Es geht um die Befürchtung, dass die Parallelität von Sportrechts- und Strafrechtssystem letztlich zu einer Aufweichung und De-Legitimierung des Ersteren führen kann, wenn z. B. ein gesperrter Sportler anschließend, weil ihm seine Einlassung nicht widerlegt und/oder Vorsatz vor Gericht nicht nachgewiesen werden kann, mangels Beweisen freigesprochen wird.“ Denn eigentlich - so die Meinung aus dem Sport - reiche das bisher praktizierte Strafsystem bis hin zu lebenslangen Sperren völlig aus. Nun könnte es beim Weg über Gerichte ausgehebelt werden.

Und dann ist da noch der Punkt, der deutsche Sportler zu gläsernen Menschen macht. Rund um die Uhr müssen sie Aufenthaltsorte angeben, um stets für Dopingfahnder erreichbar zu sein. Ist das mit dem im Grundgesetz im Artikel 1 verankerten Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ vereinbar?

Wann die Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden soll, ist noch nicht terminiert.(mz)