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Äußerungen von AfD-Politikern Äußerungen von AfD-Politikern: Wieviel rechtsextrem steckt in der AfD?

Von Markus Decker 01.02.2016, 16:53

Sigmar Gabriel hat seine Forderung, die AfD durch den Verfassungsschutz ins Visier nehmen zu lassen, am Montag nochmal bekräftigt. „In der Vergangenheit sind wir gut beraten gewesen, uns solche Gruppen anzugucken“, sagte der SPD-Parteivorsitzende beim Besuch einer Flüchtlingsunterkunft in Hameln mit Blick auf die so genannte Alternative für Deutschland, die meist das Adjektiv rechtspopulistisch trägt. Gabriel fuhr fort: „Da gab es am Wochenende sich überbietende Vorschläge der AfD, wo man sich die Frage stellt: Ist das überhaupt ernst gemeint? Aber leider ist es ernst gemeint.“ Als Beispiel nannte er Äußerungen von Parteichefin Frauke Petry und ihrer Stellvertreterin Beatrix von Storch zum Schusswaffeneinsatz gegen Flüchtlinge.

Petry ruderte am Montag zurück. „Die AfD lehnt es strikt ab, dass auf Menschen geschossen wird, die friedlich Einlass in das Bundesgebiet begehren“, erklärten sie und ihr Co-Vorsitzender Jörg Meuthen, Spitzenkandidat bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg am 13. März. Noch am Wochenende hatte Petry gesagt, „zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt“. Eben deshalb und wegen zahlreicher anderer Äußerungen von AfD-Politikern wie Thüringens Landeschef Björn Höcke steht die Frage einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz nun ernsthaft im Raum.

Beobachtung der AfD wahrscheinlich

Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen hatte zwar Mitte November erklärt, die AfD werde von seiner Behörde nicht als extremistisch eingeschätzt. Freilich schaue sich der Verfassungsschutz so wie bei der Pegida-Bewegung in Dresden sehr genau an, ob Rechtsextremisten Einfluss nähmen. Soeben hat eine Untersuchung der Universität Göttingen ergeben, dass Pegida-Anhänger zu drei Vierteln mit der Petry-Partei sympathisieren. Auch sonst ist eine Beobachtung der AfD wahrscheinlich.

Paragraph drei des Verfassungsschutzgesetzes besagt, Aufgabe des Inlandsnachrichtendienstes sei es, Informationen zu sammeln über „Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind“ sowie „gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker“. Die als rassistisch gewerteten Aussagen Höckes über den angeblich „afrikanischen Ausbreitungstyp“ könnten dazu ebenso Anlass sein wie Mutmaßungen über seine Kontakte zur NPD.

Zunächst werden Ränder überprüft

Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hansjörg Geiger, sagte dieser Zeitung: „Der Verfassungsschutz wird natürlich prüfen, ob eine Partei, die sich in diesem rechten Umfeld bewegt, möglicherweise die Grenze zum Rechtsextremismus überschreitet.“ Dabei seien rassistische Äußerungen ganz entscheidend. Er fügte jedoch hinzu: „Da gibt es nicht den Donnerschlag, sondern das geschieht schrittweise. Wenn eine Partei den Verdacht erweckt, rechtsextremistisch zu werden, dann muss man zunächst die Ränder prüfen. Wenn der Eindruck stärker wird, kommt die Partei zunehmend mehr in das Spektrum rein.“ Geiger betonte, Sache des Verfassungsschutzes sei es nicht, sprunghaft sofort alles zu kontrollieren.

Er habe vielmehr die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Auch sei mit dem Begriff Beobachtung nicht automatisch eine Rundum-Beobachtung gemeint, sondern zunächst die Auswertung öffentlicher Quellen wie Zeitungen, aus denen man sich ein Bild vom öffentlichen Auftreten der AfD machen könne. Aber eine Teil-Beobachtung sei durchaus denkbar. Bei der PDS, der heutigen Linken, habe man ebenfalls nicht die gesamte Partei observiert, sondern lediglich die Kommunistische Plattform.

Dass der heutige Verfassungsschutz-Präsident die Gefahr des Rechtsextremismus ernst nimmt, verdeutlichte er in der vorigen Woche. „Die rechtsextremistische Szene versucht, an bürgerliche Milieus anzuschließen“, erklärte Maaßen. Es bestehe „die Gefahr, dass eine Grauzone zwischen Rechtsextremisten, rechtskonservativen und Protestbürgern entsteht, die ein erhebliches Gewaltpotenzial birgt“. Die AfD, könnte man schlussfolgern, gilt als Bedrohung, doch nicht sie allein.