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Prozess am Landgericht Halle Prozess am Landgericht Halle: Geschlagen, gewürgt - und vergewaltigt?

Von Mandy Thiele 08.02.2016, 17:25
«Justitia» steht in der alten römischen Mythologie für die ausgleichende Gerechtigkeit.
«Justitia» steht in der alten römischen Mythologie für die ausgleichende Gerechtigkeit. dpa/symbol Lizenz

Halle (Saale) - Der Vorwurf wiegt schwer: Einem 35 Jahre alten Mann wird wegen Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung in mehreren Fällen der Prozess gemacht.

Der aus Marokko stammende Angeklagte soll sein Opfer via Facebook kennengelernt haben. Die Frau lebte damals in Italien, verliebte sich aber in den Angeklagten und zog zu ihm nach Halle. Schnell stellte sich aber heraus, dass ein Zusammenleben nicht funktionierte. Es kam mehrfach zum Streit. Am 28. Oktober eskalierte dann die Situation, so die Anklage. Richterin Anne Kathrin Geyer spricht von einer „Tat in drei Gewaltakten“. Eine Rekonstruktion der Geschehnisse ist allerdings nicht einfach, denn die Frau erschien am Montag nicht zur Verhandlung. Sie hält sich derzeit in Marokko auf. Richter im Amtsgericht Michael Pilz, der das Opferim Oktober befragte, erinnerte sich an dessen Aussage.

Eifersucht als Grund

Nun versuchte das Gericht, die Fakten herauszufinden: Demnach soll der 35-Jährige seine Freundin während eines Streits ins Gesicht geschlagen haben. Dann habe er sie gewürgt und an den Haaren zu Boden gezogen. Dort habe er weiter auf sie eingetreten. Grund für die Auseinandersetzung war offenbar Eifersucht. Am nächsten Morgen soll der Angeklagte die Frau zum ungeschützten Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Nach anfänglicher Gegenwehr habe sie den Akt aber geduldet, aus Angst vor weiteren Schlägen. Nachdem der Mann von seinem Opfer abließ, gelang es der Frau via Handy einen Freund zu erreichen, der die Polizei alarmierte. Als der Angeklagte seine Freundin aber beim Telefonieren erwischte, schlug er mit einem Staubsaugerrohr auf sie ein - so die Anklage.

Der Angeklagte bestreitet diesen Tathergang und schildert eine völlig andere Situation. Es habe weder Streit am Abend gegeben noch habe er sie vergewaltigt. Die Schläge mit dem Staubsaugerrohr habe es dagegen gegeben - allerdings aus Gegenwehr. Die Frau habe bei einer Auseinandersetzung zuerst danach gegriffen. Zwei weitere Verhandlungstage wurden vom Gericht angesetzt, um diesen verworrenen Fall zu aufzuklären. (mz)