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Poliklinik Mitte in Halle Poliklinik Mitte in Halle: Alle Anträge auf Opferentschädigung abgelehnt

Von Silvia ZÖLLER 05.02.2016, 17:47
Vermutlich mehr als 5 000 Frauen wurden zu DDR-Zeiten in eine geschlossene Abteilung der Poli Mitte zwangseingewiesen.
Vermutlich mehr als 5 000 Frauen wurden zu DDR-Zeiten in eine geschlossene Abteilung der Poli Mitte zwangseingewiesen. Günter Bauer Lizenz

Halle (Saale) - Ein Gedenkstein erinnert seit letztem Jahr an die geschätzt 5.000 Frauen, die in die geschlossene Abteilung für Geschlechtskrankheiten der Poli Mitte zwangseingewiesen wurden. Viele von ihnen wurden auch durch die Behandlung mit fieberauslösenden Medikamenten misshandelt - krank waren sie nicht. Ihr Schicksal ist wissenschaftlich erforscht und belegt. Trotzdem kämpfen die betroffenen Frauen weiter um ihr Recht: Ihre Anträge auf Opferentschädigung sind allesamt vom Landesverwaltungsamt abgelehnt worden.

„Es gibt keine Hinweise darauf, dass die körperlichen Eingriffe, denen sie in der ehemaligen Poliklinik Mitte in Halle ausgesetzt waren, zu einer primären Gesundheitsstörung geführt haben“, heißt es in einem der ablehnenden Bescheide. „Das ist unglaublich“, sagt eine der betroffenen Frauen, die heute in Bitterfeld lebt. Jetzt, wo Beweise für die Misshandlungen vorliegen, spreche man davon, dass die Frauen nicht geschädigt wurden. Nachdem auch ihr Widerspruch gegen den Bescheid abgelehnt wurde, will die Frau vor dem Sozialgericht klagen. „Für mich ist dieses Kapitel nicht zu Ende“, ist die Frau entschlossen.

Lücke zwischen Paragraf und Realität

Auch Birgit Neumann-Becker, Landesbeauftragte der Stasi-Unterlagenbehörde, ist nicht glücklich über den Ausgang der Verfahren. Ihr sind gut ein Dutzend abgelehnter Anträge bekannt. „Es ist ein Problem der gesetzlichen Grundlagen. Eine Korrektur ist hier erforderlich“, sagt sie. Die Ablehnung beruhe darauf, dass die Kausalität zwischen Schädigung und dem Aufenthalt in der geschlossenen Abteilung nicht klar herzuleiten sei. Tatsächlich müsste die Beeinträchtigung auch heute, 25 Jahre nach der Wende, noch genauso da sein wie damals. „Aber wichtig ist doch, auf eine Heilung hinzuarbeiten“, zeigt Neumann-Becker das Dilemma auf.

Die Fälle aus der im Volksmund „Tripperburg“ genannten Einrichtung zeigen die Grenze des Opferentschädigungsgesetzes auf - das auch auf viele andere Gruppen nicht anwendbar sei wie etwa verfolgte Schüler, die dadurch in ihrer Bildung behindert wurden. „Das Gesetz müsste insgesamt überprüft werden, wo es Lücken zwischen der Realität und den Paragrafen gibt“, meint die Landesbeauftragte.

Gesetzesänderung auf Bundesebene

Auf eine Petition an den Bundestag habe eine der zwangseingewiesenen Frauen die Anregung erhalten, nochmals den Weg der strafrechtlichen Rehabilitierung zu gehen. Auch Neumann-Becker sieht da mehr Erfolgschancen. Denn auch die Einweisung in die geschlossene Einrichtung sei eine freiheitsentziehende Maßnahme - ähnlich wie Haft. Sollten diese Anträge bewilligt werden, besteht zumindest die Möglichkeit, 306 Euro Entschädigung pro Monat zu erhalten. Sie regt zudem an, über eine Fonds-Lösung nachzudenken, aus denen einmalige Entschädigungen gezahlt werden könnten.

So oder so: „Die Situation ist unbefriedigend für die Frauen“, sagt Birgit Neumann-Becker. Das sieht auch der CDU-Landtagsabgeordnete Ralf Wunschinski aus Teutschenthal so, der sich für die Aufstellung eines Gedenksteins für die Opfer engagiert hat und das Projekt initiiert hatte. „Es ist ein Thema, das uns noch lange beschäftigen wird“, sagt er. Allerdings: Erst wieder ab der zweiten Jahreshälfte, denn nach den Landtagswahlen werde es voraussichtlich bis Mai oder Juni andauern, bis die Ausschüsse gebildet sind. Die CDU-Fraktion werde dann Kontakt zu anderen Bundesländern aufnehmen, in denen es auch solche geschlossenen Abteilungen für Geschlechtskrankheiten gegeben hat. „Und wir werden mit den betroffenen Frauen vertrauliche Gespräche führen.“ Eine Gesetzesänderung hält Wunschinski für erforderlich - aber auf Bundesebene.

Wissenschaftliche Forschung arbeitet Geschehnisse auf

Was hinter den verschlossenen Türen der Poliklinik geschehen ist, hat Florian Steger, Direktor des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin der Uni Halle, wissenschaftlich erforscht. Er schätzt die Zahl der Frauen, die nicht aus medizinischen Gründen, sondern um sie im Sinne des DDR-Systems zu disziplinieren, in eine solche Abteilung zwangseingewiesen wurden, auf eine sechsstellige Zahl. Bei rund 70 Prozent der Opfer habe keine Erkrankung vorlegen. Neben Halle existierten in der DDR mindestens neun weitere solcher Stationen, unter anderem in Rostock, Berlin, Erfurt und Gera. Bundesweit machte Steger jüngst mit einem Vortrag bei einer Tagung der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie auf das Thema aufmerksam. (mz)