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Dessauerin betrunken unterwegs Dessauerin betrunken unterwegs: 21 Monate Gefängnis: Alkoholfahrten machen das Maß voll

Von Thomas Steinberg 13.01.2016, 08:16
Eine Dessauerin ist wegen mehrere Vergehen zu einer Haftstrafe von 21 Montaen verurteilt worden.
Eine Dessauerin ist wegen mehrere Vergehen zu einer Haftstrafe von 21 Montaen verurteilt worden. dpa Lizenz

Dessau - Sie hatte die Post übersehen oder nicht erhalten, sie war von ihrem früheren Anwalt nicht informiert worden oder hatte die Nachricht schlicht und einfach nicht verstanden: Dass sie demnächst ins Gefängnis wird gehen müssen. Und nicht nur für acht Monate, wie sie zunächst befürchtete, sondern gleich 21. Die Chancen, den Gefängnisaufenthalt zu umgehen, stehen schlecht. Bestenfalls wird ihn die Enddreißigerin aus Dessau auf die Hälfte verkürzen können, weil sie zum ersten Mal eine Haftstrafe verbüßen muss.

Leben aus den Fugen

Im Leben von Nancy W. (Name geändert), Mutter dreier Kinder, ist Einiges aus den Fugen. Die alte Beziehung ist kaputt, sie selbst hat ein Alkoholproblem, der Jüngste ist nicht zu bewegen, in die Schule zu gehen, die Zweitälteste ist minderjährig Mutter geworden. Und dann immer wieder die Verurteilungen: Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung, vor allem aber Verkehrsdelikte: Fahren ohne Führerschein, aber dafür unter Alkohol.

Im Mai 2015 war sie wieder einmal betrunken mit dem Auto unterwegs. Fast zwei Promille hatte sie in sich, als man sie stellte. Sie beteuerte, nach einem Streit mit ihrer Tochter mit dem Auto nur um die Ecke gefahren zu sein, um dort „runterzukommen“. Das mag stimmen, viel besser macht es das alles nicht.

Bewährung fällt weg

Vor allem nicht für sie selbst. Nancy W. wird nicht nur wiederum verurteilt – sondern es werden auch gleich zwei ältere, auf Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafen über acht und sieben Monate Ende des vorigen Jahres widerrufen - weil sie gegen ihre Bewährungsauflagen verstoßen hat. W. versäumt es, irgendetwas zu unternehmen. So wird die Entscheidung rechtskräftig, die ihr bereits 15 Monate Haft einbringt.

Und auch ihre jüngste Verurteilung wird W. absitzen müssen. Zwar verringerte das Gericht das Strafmaß von acht auf sechs Monate, aber zu einer Bewährung wollte es sich nicht durchringen - trotz der Kinder im Haushalt. Um eine Bewährung zu erhalten, hätte die Frau gleich nach der Tat deutlich aktiver werden müssen, hält ihr die Richterin vor. „Aber Sie haben es nicht auf die Reihe bekommen.“ (mz)