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Schutz der Notunterkunft in Merseburg-West Schutz der Notunterkunft in Merseburg-West: Landkreis will das Versammlungsrecht konsequenter durchsetzen

Von Dirk Skrzypczak 10.01.2016, 18:05
Die ehemalige Sekundarschule in Merseburg-West ist eine Notunterkunft für Flüchtlinge.
Die ehemalige Sekundarschule in Merseburg-West ist eine Notunterkunft für Flüchtlinge. Peter Wölk Lizenz

Merseburg - Die Kreisverwaltung will zum Schutz der Flüchtlings-Notunterkunft in Merseburg-West das Versammlungsrecht konsequenter anwenden. Seit September hatte es bis Ende Dezember nahezu täglich Ansammlungen von Anwohnern gegeben, die das Flüchtlingsheim in der ehemaligen Schule ablehnen. Anfangs waren es bis zu 70 Personen, zuletzt nur noch etwa 15. Über die Hälfte dieser Treffen hatte der Landkreis als zuständige Behörde nicht als Versammlungen mit entsprechenden Auflagen eingestuft und dafür harsche Kritik vor allem des Grünen-Landtagsabgeordneten Sebastian Striegel geerntet. Offensichtlich sei es Glückssache, ob der Kreis gesetzliche Vorschriften anwende oder nicht, so Striegel.

Diesen Vorwurf weist der zuständige Dezernent und Vize-Landrat Hartmut Handschak (parteilos) zurück. „Merseburg-West ist kein rechtsfreier Raum. Ordnung und Sicherheit setzen wir sehr wohl konsequent durch. Und Straftaten werden zur Anzeige gebracht“, sagte Handschak der MZ. Allerdings sei die Lage nicht einfach zu bewerten, so dass man stets im Einzelfall geprüft habe, ob das Versammlungs- oder das allgemeine Ordnungsrecht in der jeweiligen Situation angewandt werden sollte. „Unsere Strategie ist gewesen, die Sicherheit der Unterkunft einerseits zu gewährleisten und andererseits eine Eskalation mit den Flüchtlingsgegnern zu verhindern. Oft war es auch gar nicht möglich, einen Versammlungsleiter zu finden“, erklärte Handschak. Seit Ende Dezember hat es derartige Treffen nicht mehr gegeben, nur einzelne „Spaziergänge“.

Aggressive Stimmung baut Vertreibungsdruck auf

Ende Dezember hatte sich auch das Landesverwaltungsamt in Halle in die von Striegel angefachte Diskussion eingemischt und den Landkreis angeschrieben. Und die Rechtsauffassung der Behörde ist eindeutig. Da die Treffen vor dem Flüchtlingsheim regelmäßig stattgefunden haben und es sich zumeist auch um den gleichen Personenkreis handelt, könne man nicht von einer spontanen Zusammenkunft ausgehen. Sie würden in einer aggressiven Stimmung einen Vertreibungsdruck aufbauen. Deshalb seien diese Versammlungen im unmittelbaren Umfeld der Unterkunft zu verbieten. Was unmittelbar bedeutet, hatte das Innenministerium in einem Erlass definiert. Demnach soll vor Flüchtlingsheimen eine Schutzzone von 500 Metern gelten.

Auseinandersetzung mit Ordnungshütern

Wie und ob sich diese Anweisung in einem dichten Wohngebiet umsetzen lässt, wenn Anwohner etwa vor ihren Häusern stehen, ist strittig. Und noch eine Frage bedarf der Klärung. Das Landesverwaltungsamt geht nur auf Flüchtlingsgegner ein. Das Versammlungsrecht gilt freilich für alle Gruppierungen. „Wir befinden uns mit dem Landesverwaltungsamt nicht auf Konfrontationskurs. Ich verstehe den Brief als Hinweis“, sagte Handschak. Auch mit der Polizei arbeite man gut zusammen. Wäre es so, dass der Landkreis die Situation in Merseburg-West nicht im Griff habe, hätte die Fachaufsicht dem Kreis die Verantwortung entziehen und selbst als Versammlungsbehörde auftreten können. Doch das sei nicht der Fall. Gleichwohl habe man den Personenkreis in West darauf aufmerksam gemacht, dass abendliche Treffen im Vorfeld angemeldet werden müssen. Am 27. Dezember hatte der Kreis eine Zusammenkunft auflösen und von der Polizei die Identität der Personen feststellen lassen. Daraus hatte sich eine Auseinandersetzung mit den Ordnungshütern entwickelt.

Den polizeilichen Schutz der Notunterkunft mit ihren etwa 100 Bewohnern hat vorrangig der Zentrale Einsatzdienst (ZED) der Polizeidirektion (PD) in Halle übernommen. Eine Entmachtung des örtlichen Reviers sei das nicht, hieß es aus der PD. Der ZED sei für solche Aufgaben da. (mz)