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Beiträge Abwasserbetrieb Luppe-Aue Beiträge Abwasserbetrieb Luppe-Aue: Gemeinsam gegen die Bescheide

Von Melain van alst 19.01.2016, 19:01
Bürger wehren sich gegen eine Niederschlagswasserbeitragssatzung
Bürger wehren sich gegen eine Niederschlagswasserbeitragssatzung dpa Lizenz

Zöschen/Günthersdorf - Im Streit um die Bescheide des Abwasserbetriebes Luppe-Aue und den betroffenen Ortschaften suchen viele Anwohner nun rechtlichen Beistand. Anwalt Matthias Schulz rät den Betroffenen sich zu sammeln und gemeinsam gegen die Bescheide vorzugehen.

Am Montagabend hatte Rainer Westphal aus Günthersdorf Matthias Schulz, Anwalt für Verwaltungsrecht, eingeladen. Über 100 Anwohner aus Günthersdorf und den Aueortschaften folgten den Ausführungen des Juristen und stellten anschließend Fragen. Schulz hatte noch einmal verdeutlicht, worauf es bei einem Widerspruch ankomme. Aber auch eine mögliche Strategie für einen Prozess hat er den Anwesenden unterbreitet: So könne man, wenn sich die Anwohner hinter ihm versammeln würden, als letzten Schritt eine Klage exemplarisch durch die verschiedenen Gerichtsinstanzen führen. Im Ergebnis könnte das Urteil auf die anderen Mandanten übertragen werden und die Gerichts- sowie Anwaltskosten geteilt werden - sofern der Abwasserbetrieb diesem Vorgehen zustimmen würde. Doch vorerst müssten die Anwohner frist- und formgerecht ihre Widersprüche einreichen.

Dafür gab es am Abend eine Mustervorlage. Sollte es zu einem Verfahren kommen, würde sich der Jurist auf das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig berufen. Es hatte, so sagt er, entschieden, dass eine Nacherhebung von Beiträgen bis zu 18 Jahre nach dem Bau der Anlagen möglich sei. Nach jetzigem Stand seien die Leitungen in den Ortschaften aber deutlich älter. Eine Illusion nahm der Anwalt den Anwesenden dann aber doch: Ein Widerspruch entbinde nicht von der Zahlung, für die die Betroffenen drei Monate nach Eingang des Bescheides Zeit hätten. „Der Bescheid ist vollstreckbar“, sagte er. Das hieße auch, dass bei Nichtzahlung ein Gerichtsvollzieher oder eine Pfändung des Kontos möglich sei.

Noch im Dezember hatte der Abwasserbetrieb Luppe-Aue etwa 2.000 Bescheide verschickt, in denen Grundstückseigentümer aufgefordert wurden für die Herstellung und Erneuerung von Regenwasserleitungen einen Beitrag zu zahlen. (mz)