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Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt: Zweite Absage an eine Hilfspolizei

Von Hendrik Kranert-Rydzy 19.01.2016, 21:48
Die Koalitionsfraktionen CDU und SPD wollen bei der Polizei in Sachsen-Anhalt aufrüsten.
Die Koalitionsfraktionen CDU und SPD wollen bei der Polizei in Sachsen-Anhalt aufrüsten. dpa

Magdeburg - Der Plan von Innenminister Holger Stahlknecht (CDU), per Verordnung in Sachsen-Anhalt eine Hilfspolizei aufzustellen, hat einen weiteren Rückschlag erlitten. Die Juristen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtages kommen in einer Stellungnahme über die Verordnung zum Schluss, dass diese rechtswidrig ist. Das Gutachten der Juristen war vom SPD-Fraktionsvize Rüdiger Erben in Auftrag gegeben worden, der Stahlknechts Pläne bereits mehrfach scharf kritisiert hatte. Zuvor hatte bereits das Justizministerium erhebliche Bedenken geäußert.

Aufgrund der durch die Flüchtlingskrise verschärften Personalnot bei der Landespolizei will Stahlknecht bis zu 250 Hilfspolizisten einstellen, die die reguläre Polizei bei Wachdiensten unterstützten. In einem ersten Schritt soll es 20 Hilfspolizisten bis zum Juni geben, 100 bis Ende des Jahres. Diese sollen innerhalb von drei Monaten ausgebildet werden. Weil sich CDU und SPD nicht auf ein entsprechendes Gesetz einigen konnten, will der Innenminister die Einstellung per Verordnung am Parlament vorbei realisieren.

Nach Ansicht der Landtagsjuristen taugt die dafür genannte Begründung im Paragraf 83 des Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung (SOG) in Sachsen-Anhalt jedoch nicht. Dort ist von Notfällen - wie etwa Naturereignissen, Bränden, Seuchen und Explosionen die Rede - die die Berufung von Hilfspolizisten rechtfertigten. „Die erhöhte Arbeitsbelastung der Polizei im Zusammenhang mit der Ankunft von Flüchtlingen und Asylbewerbern selbst ist kein Vorkommnis im oben genannten Sinn“, urteilen die Parlamentsjuristen. Sie weisen zudem darauf hin, dass Hilfspolizisten nur für die Dauer eines konkreten Notfalls selber eingestellt werden dürfen. Eine dauerhafte Bestellung „dürfte daher unzulässig sein“. Nach bisherigen Plänen sollten die Hilfspolizisten für drei Jahre angestellt werden und ihnen bei Eignung eine Übernahme in den regulären Polizeidienst nach entsprechender Ausbildung angeboten werden.

Erben legte Stahlknecht erneut nahe, seine Pläne für eine Hilfspolizei zu beerdigen: „Er sollte sie in die Schublade packen, in der bereits die Pläne für eine Reiterstaffel liegen.“ Stahlknecht hatte sich monatelang für eine solche Staffel stark gemacht, war aber am Widerstand im Kabinett gescheitert. An der Hilfspolizei hält er aber fest: Er habe eine „renommierte Anwaltskanzlei in einem Bundesland mit der Prüfung der Verordnung beauftragt, diese ist zum Schluss gekommen, es geht“, so Stahlknecht. Es seien aber Formulierungen und auch die Begründung in der bisherigen Verordnung geändert worden - „das Ergebnis bleibt aber gleich“. Von den Landtagsjuristen sei jedoch noch die alte Verordnung geprüft worden, das Urteil daher ohne Wert. (mz)