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Private Krankenversicherung Private Krankenversicherung: Krieg in der Ärzteschaft

Von Timot Szent-Ivanyi 17.01.2016, 13:58
Für Ärzte sind Privatversicherte besonders lukrativ.
Für Ärzte sind Privatversicherte besonders lukrativ. dpa Lizenz

Der Vorgang ist bezeichnend: Einen außerordentlichen Ärztetag – das schärfste Schwert der Mediziner in der öffentlichen Auseinandersetzung – hat es seit über zehn Jahren nicht mehr gegeben, trotz unzähliger Reformen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Doch kaum geht es um die Vergütung bei den Privatversicherten, gehen die Mediziner auf die Barrikaden. Dabei richtet sich die Kritik diesmal nicht gegen die Politik. Am kommenden Samstag muss sich vielmehr die Führung der Bundesärztekammer um Präsident Frank Ulrich Montgomery der empörten Mitgliedschaft stellen. Ihnen passt nicht, was die Spitze der Ärzteschaft mit der privaten Krankenversicherung (PKV) ausgehandelt hat. Sie befürchten Gehaltseinbußen.

Privatversicherte bringen mehr Geld rein

Nur etwa zehn Prozent der deutschen Bevölkerung ist privat krankenversichert, überwiegend handelt es sich um Beamte und Selbstständige. Doch für die Gewinnsituation der Mediziner haben die etwa neun Millionen Versicherten eine entscheidende Bedeutung. Während die Einnahmen aus der Behandlung der 70 Millionen gesetzlich Versicherten sozusagen das Brot- und Buttergeschäft darstellt, ermöglichen die Privatversicherten trotz ihres oft geringen Anteils einen deutlichen Gewinnschub: So erzielt eine Praxis ohne Privateinnahmen laut Statistischem Bundesamt einen Reinertrag (ungefähr vergleichbar mit dem Bruttoeinkommen) von 166.000 Euro. Steigt der Anteil der Privateinnahmen auf bis zu 25 Prozent, wächst der Reinertrag auf 200.000 Euro. Bei einem Anteil von bis zu 50 Prozent klettert der Reinertrag sogar auf 280.000 Euro.

Kein Wunder also, dass die Ärzteschaft bei der Gestaltung der „Gebührenordnung für Ärzte“ (GOÄ) genau hinschaut. In der GOÄ ist praktisch jeder Handgriff eines Arztes mit einem Geldbetrag unterlegt. Die aktuelle GOÄ stammt allerdings aus dem Jahre 1982, was für alle Beteiligten ein Ärgernis ist. Denn viele heute längst etablierte Behandlungsmethoden waren damals noch gar nicht bekannt. Als Notbehelf werden bei der Rechnungstellung sogenannte „Analogziffern“ genutzt, die jedoch regelmäßig bei der Abrechnung zum Streit mit den Privatversicherungen führen.

Hebelung des Gebührensatzes

Für die Ärzte besonders problematisch ist, dass die Gebührenordnung keinen Inflationsausgleich vorsieht. Die GOÄ von 1982 ist also auch in dieser Hinsicht völlig überholt. Das Geld holen sich die Mediziner aber an anderer Stelle: Die eigentlich nur für komplizierte Fälle mögliche Hebelung des Gebührensatzes ist längst der Normalfall. In der Regel wird der 2,3-fache oder sogar der 3,5-fache Satz abgerechnet, was ebenfalls häufig zu Ärger mit den Versicherungen führt.

Schon seit mehreren Jahren versuchen daher Ärzteschaft und PKV, eine Novellierung der GOÄ hinzubekommen. Obwohl die einzelnen Gebührensätze noch gar festgelegt wurden, hat allein schon der Rahmen des neuen Gebührensystems für Empörung gesorgt. Die Einigung sieht vor, die Möglichkeiten der Mediziner beim Hochtreiben von Rechnungen einzuschränken. So soll es künftig eine ständige „Gemeinsame Kommission“ aus Vertretern von Ärzteschaft und PKV geben, die die Gebührenordnung an den medizinischen Fortschritt anpasst. Das letzte Wort bekommt stets das Gesundheitsministerium.

Zudem soll der Wildwuchs bei der Hebelung der Gebührensätze eingeschränkt werden. Nach dem Kompromiss wird es künftig nur noch zwei Sätze geben: Den „robusten Einfachsatz“, der dem heutigen 2,3fachen Satz entspricht, und ein zweifacher Satz in begründeten Einzelfällen. Wann dieser Satz greift, wird in einer offiziellen Positivliste festgelegt. Gleichzeitig soll es auch eine Negativliste für die Fälle geben, in denen eine Hebelung explizit ausgeschlossen ist.

Ärztekammer stellt Plus in Aussicht

Die neuen Regeln sind in der Ärzteschaft auf erhebliche Kritik gestoßen. Das sei Paradigmenwechsel hin zu einer Angleichung an die gesetzliche Krankenversicherung, kritisiert etwa der Spitzenverband der Fachärzte. Tatsächlich ähnelt das neue Gremium von Ärzteschaft und PKV dem „Gemeinsamen Bundesausschuss“ der gesetzlichen Krankenversicherung. Dort wird festgelegt, welche Leistungen die Kassen übernehmen.

Mit immer wieder neuen Argumentationspapieren hat die Spitze der Ärztekammer versucht, die Kritiker zu besänftigen. Sie stellt in Aussicht, dass es trotz der Einschränkungen am Ende ein Plus für die Ärzte geben soll. Darüber gibt es allerdings noch keine Einigung mit der PKV. Auch deshalb erzwangen die Kammern in Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg den Sonderärztetag.

Egal, wie die Beratungen dort ablaufen, der Ausgang des Prozesses ist völlig offen. Denn am Ende muss die große Koalition eine Verordnung auf den Weg bringen. Eine Novellierung der GOÄ steht jedoch nicht im Koalitionsvertrag. Mit Blick auf ihre Pläne für eine Bürgerversicherung hatte sich die SPD geweigert, sich überhaupt noch mit der Privatversicherung zu beschäftigen. Diese Haltung hat die SPD-Fraktion jüngst bekräftigt. Eine Reform würde das „System der Zwei-Klassen-Medizin zementieren“, erklärten die Gesundheitspolitiker. Auch in den Ländern wird eine Reform kritisch gesehen. Denn die Gebührenordnung gilt auch für den staatlichen Anteil an der Krankenversorgung der Beamten. Mehrausgaben bei diesem Posten sind nirgendwo eingeplant.